Land regelt Unterstützung für Betroffene von Naturkatastrophen

Wer sich nach einer regional begrenzten Naturkatastrophe in einer akuten Notlage befindet, zum Beispiel durch schwere Schäden an Gebäuden, bekommt künftig eine erste finanzielle Hilfestellung vom Land. Dazu hat die Landesregierung jetzt eine neue Richtlinie verabschiedet. Die Neuregelung war notwendig, weil die alte Richtlinie ausgelaufen war. 

NRW – Die Soforthilferichtlinie gilt für Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Höhe der so genannten Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der in einem Privathaushalt lebenden Personen. Haushalten mit einer Person stehen demnach 2.000 Euro zu. Für jede weitere gemeldete Person gibt es 1.000 Euro zusätzlich. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können einen Festbetrag von grundsätzlich 5.000 EUR je Betriebsstätte erhalten.

„Naturkatastrophen, wie die Flut im Jahr 2021, hinterlassen Zerstörung und Verzweiflung. Wir wollen die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen damit nicht alleine lassen. Schnelle und unbürokratische Hilfe ist in den ersten Tagen das Wichtigste. Deshalb war es uns als Landesregierung wichtig, die finanzielle Soforthilfe planungsfest zu regeln. Das schafft ein kleines Stück Sicherheit in Situationen, die Menschen aus ihrem gewohnten Leben reißen“, sagt Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul. Sein Ministerium hat die Richtlinie federführend ausgearbeitet.

Betroffene können einen entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Gemeinde stellen. Damit die Einmalzahlung gewährt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Landtag muss das Naturereignis förmlich als eine Naturkatastrophe anerkannt haben.

Darüber hinaus muss die Antragstellerin oder der Antragsteller erklären, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt, ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist oder sie oder er den Hausstand verloren hat. Bedingung ist außerdem, dass die Versicherung nicht oder nicht zeitnah für den kompletten Schaden aufkommt. Ein Antragsmuster mit Erklärungen soll beim Beantragen unterstützen.

Bis Ende 2022 galt bereits eine ähnliche Richtlinie zur Soforthilfe. Die neue Richtlinie soll es Betroffenen deutlich einfacher machen, einen Antrag zu stellen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat die Richtlinie zusammen mit dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Nordrhein-Westfalen und unter Beteiligung der Staatskanzlei ausgearbeitet. (opm)

7 Kommentare

  1. “ Betroffene können einen entsprechenden Antrag bei ihrer zuständigen Gemeinde stellen. “
    Damit geht’s los, dann müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
    Alles Makulatur. Im Ahrtal warten noch viele auf die schnelle und unbürokratische Hilfe.
    Selbst die Spenden sind nicht angekommen, da liegt noch einiges bei den örtlichen, behördlichen „Treuhändern“.

    1. Ich kann dieses Gejammer aus dem und über das Ahrtal echt nicht mehr hören. Mit welchem Recht beanspruchen eigentlich Leute, die sich jahrzehntelang die Kosten für eine Gebäudeversicherung gespart haben, jetzt Hilfe vom Steuerzahler?

      Andere zahlen jedes Jahr vierstellige Beträge, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Mich haben schon Leute ausgelacht, weil ich das mache, weil sie wie selbstverständlich davon ausgehen, dass im Notfall „der Staat“ doch sowieso alle Schäden zahlt. Offensichtlich haben diese Leute recht.

      1. Unverschämter Blödsinn!!!

        Woher sie die Information zu den angeblichen, nicht vorhandenen Versicherungen nehmen, ist mir nicht bekannt.
        Verwandte von mir haben alles verloren, mit Ausnahme ihres Lebens. Sie hatten alle Versicherungen!

        Haben sie schon mal einen Schaden gemeldet? Da wird jeder Schaden klein gerechnet, ja sogar unter fadenscheinigen Erklärungen die Regulierung erst mal abgelehnt usw.

        Desweiteren gab es ein sehr großes Spendenaufkommen, hier wird immer noch der Zugriff verweigert, weil Anträge noch geprüft werden.

        Ob Spenden, Staat, oder Versicherung:
        Es ist immer leicht, ein Versprechen zu geben, wenn man es nicht halten will !

        Ihnen, M. Schaffrath wünsche ich, dass sie NIEMALS in eine solche Situation gelangen, auch wenn ich ihren Kommentar in keinster Weise befürworten kann und will.

        1. Vielleicht sollten Sie sich einfach mal ein bisschen informieren, Opa, bevor sie hier herumplärren.

          „In Rheinland-Pfalz hatten 2021 vor der Katastrophe im Ahrtal nur 37 Prozent der Häuser eine freiwillige Elementarschadenversicherung für Naturkatastrophen […]. 18 Monate später ist die Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz zwar auf 42 Prozent geklettert – aber immer noch viel zu gering, obwohl die Versicherer diesen Schutz bei Neuverträgen inzwischen regelmäßig mit anbieten.“ (Spiegel, 29.04.2023)

          63 % der Hauseigentümer in Rheinland-Pfalz haben sich offenbar eine entsprechende Versicherung gespart und jammern jetzt, weil der Steuerzahler ihnen nicht hilft.

          Genau dieser Punkt hat dazu geführt, dass der Bundesrat eine PFLICHTversicherung fordert, übrigens angeführt von NRW. (https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/sturmschaeden-fuer-die-versicherung-dokumentieren_84342_212002.html).

          Ihre anekdotische Erzählung von irgendwelchen Verwandten hilft da nicht weiter. Wenn diese meinen, ihr Versicherer hätte zu wenig gezahlt, sollten sie ihn vielleicht verklagen.

          1. Meine Informationen kommen aus erster Hand.
            Das die Gebäudeversicherungen teilw. unzureichend waren ist wohl korrekt, aber hier geht’s auch um Schäden, die über Hausratversicherungen reguliert werden müssen, aber wegen diverser „Überprüfungen“ einfach nicht reguliert werden.
            Rechtsmittel sind reichlich eingereicht, aber es dauert…..

            Übrigens, viele Versicherungsnehmer, bundesweit, haben/hatten keine Elementarschadenversicherung, weil die wenigsten mit einer solchen Katastrophe rechnen.

            Sie sind da natürlich die elementare Ausnahme und haben sicherlich auch eine Versicherung gegen Atombombenschäden etc.
            Bravo !

  2. Man soll doch mal die heutigen Politiker einfach mal durchschauen.
    Denn Wissen haben die wenigsten, denn Sie haben den Beruf sich Ausgesucht um zu Beweisen das man auch ohne Verantwortung sich gut leben lässt.
    Was ich tue ist egal, hauptsächlich ich finde Sympathisanten die andere Überzeugen hierfür eine Mehrheit zu bekommen und wenn es völliger Quatsch ist, denn Bezahlen tut es der Bürger.
    Auch wenn es in der Hose geht, diese Anwesenheit in Regierungen zu sitzen werden Fürstlich Honoriert und sind sicher bis ans Ende des Lebens Ausgestattet. Hier gibt es kein degradieren und Bestrafen, hier gibt es nur eine Zier, Befördert werden und das ist schon Gier.
    Bringen Sie mal einen Politiker der Ehrlich ist!
    Alle wollen jedem helfen um nur Stimmen zu bekommen.
    Früher haben die Menschen in Eigenverantwortung gelebt,
    Das Wort Eigenverantwortung hat der Politiker heute als Fremdwort.
    Das ist Verbal. Es sollte jeder mal für sich selbst sorgen und nicht die das ihr leben lang getan haben, werden nun Bestraft ihre Kassen zu Plündern.
    In unsere Sozialkassen hat das Arbeitende Volk die Leistungen erbracht, für Notlagen etwas anzusparen.
    Das hat der Politiker einfach genommen, um Leute die nicht an der Gesellschaftspflichten teilnehmen möchten, zu Unterstützen.
    Es ist in der Demokratie früher immer gewesen Kinder, Kranke und alte Leute und Kriegsflüchtlinge stets und selbstverständlich zu Unterstützen.
    Aber Schmarotzer und Faulpelze werden voll von unsere Regierung Unterstützt.
    Wir haben für alles Versicherungen, und wer diese nicht nutzt, der kann doch nicht einfach sagen, er will jetzt Unterstützung?
    Es sei denn es gibt für den Schaden einen Verursacher.
    Und alles andere was unser Geld möchte muss einen Grund haben, weshalb nur der Arbeitnehmer alles Begleichen soll.

  3. Analog zu den von M. Schaffrath getätigten Äußerungen würde es bedeuten,
    dass wer nicht entsprechend vorsorgt, auch selber Schuld trägt, wenn er zu Schaden kommt.
    Heißt also beispielsweise, dass die Krankenkasse eine Kostenübernahme, wegen ungesunder Lebensweise, verweigern darf….

    wie erwähnt, nur mal ein Beispiel…..

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