Im Jahr 2022 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit rund 2,2 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen im Kreis Viersen unterstützt.
Kreis Viersen – Rheinlandweit waren es insgesamt rund 43 Millionen Euro, von denen mehr als 28,4 Millionen Euro an Arbeitgeber flossen, um beispielsweise neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Rund 14,6 Millionen Euro erhielten Menschen mit Schwerbehinderung, beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2022 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat.
Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2021 im Kreis Viersen 33.015 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Rheinland waren es 1.011.900 Personen (Quelle: IT.NRW). Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.
In 2021 waren im Arbeitsagenturbezirk Krefeld 5.486 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. 382 Arbeitgeber verfügten über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent. Rheinlandweit waren 194.405 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. In den 14 Arbeitsagenturbezirken verfügten 7.402 Arbeitgeber über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,6 Prozent.
Das LVR-Inklusionsamt hat 2022 für das Erhebungsjahr 2021 von rund 9.000 Arbeitgebern im Rheinland rund 98 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe erhoben. Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Gleichzeitig soll sie einen finanziellen Ausgleich schaffen, zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern ohne schwerbehinderte Beschäftigte. Die Ausgleichsabgabe wird von Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 oder weniger als 60 Arbeitsplätzen sieht das Gesetz Erleichterungen vor.
Ende 2022 gab es im Kreis Viersen einen anerkannten Inklusionsbetrieb mit insgesamt zehn Arbeitsplätzen, davon sechs für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Rheinlandweit waren es 154 Inklusionsbetriebe mit insgesamt 3.612 Arbeitsplätzen, davon 1.574 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusionsbetrieben ist ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Auf www.inklusionsamt.lvr.de informiert das LVR-Inklusionsamt zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen oder wichtigen Gesetzesänderungen. Den schnellen Kontakt zu den jeweils örtlich zuständigen Ansprechpersonen bekommen die Nutzer*innen über die Ansprechpartnerdatenbank. Das LVR-Inklusionsamt bietet persönliche und individuelle Beratung an – auch online. Die Zeitschriften „ZB Behinderung und Beruf“ und „ZB Rheinland“ erscheinen digital und informieren kostenfrei über gelungene Beispiele von Inklusion im Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten: www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin .
Darüber hinaus bietet das LVR-Inklusionsamt ein breites Kursangebot für Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche und weitere Interessenvertretungen. (opm)