Mehr Raum für die Nutzung der Windenergie auch im Kreis Viersen

Der Regionalrat Düsseldorf hat am 20. Juni 2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Richtung weisende Änderung des Regionalplans gefasst. Zentrales Ziel ist es, die Möglichkeiten für die Produktion von erneuerbarem Strom aus Windenergieanlagen in der Planungsregion Düsseldorf zu vergrößern – auch der Kreis Viersen wird einbezogen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 19. Juli 2024. 

Kreis Viersen – Dies soll zusammen mit dem Ausbau der Solarenergie nicht nur zur Energiesicherheit, sondern auch zu regionaler Wertschöpfung und vor allem zum Klimaschutz beitragen. Anlass sind auch entsprechende neue rechtliche Regelungen auf den Ebenen des Bundes und der Länder, die nahezu bundesweit eine Vergrößerung der entsprechenden Flächen für eine Windenergienutzung erfordern.

Konkret müssen in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Nur dann ist eine geordnete räumliche Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auch dauerhaft planungsrechtlich gesichert.

Die betreffende Planungsregion Düsseldorf umfasst mit dem Kreis Kleve, dem Kreis Mettmann, dem Rhein-Kreis Neuss, dem Kreis Viersen und den Großstädten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal den größten Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf.

Der Regionalrat Düsseldorf hat hierfür einen Planentwurf mit einer umfangreichen Begründung beschlossen, zu dem nun zunächst die Öffentlichkeit gehört wird. Erst später könnte der Plan dann in Kraft treten.

Regierungspräsident Thomas Schürmann erklärte dazu: „Die Erweiterung der Flächen für Windenergie ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung unserer Energieversorgung und zur Förderung des Klimaschutzes in unserer Region. Mit der Einbindung der Öffentlichkeit wollen wir sicherstellen, dass dieser Plan möglichst von einer breiten gesellschaftlichen Basis getragen wird und somit nachhaltig erfolgreich sein kann.“

Beteiligungsunterlagen online verfügbar

Die entsprechenden Verfahrensunterlagen sind ab dem 19. Juli 2024 bis einschließlich zum 29. August 2024 online über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter dem Titel 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) öffentlich einsehbar LINK (https://url.nrw/rpd)

In dem oben genannten Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, zu dem Planentwurf, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Die maßgeblichen Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt Nr. 27 vom 04.07.2024.

Weitere informelle Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplanung/aenderungen-des-regionalplanes-duesseldorf-rpd/18-rpd-aenderung. (opm)

Ein Kommentar

  1. Dann sollten die Menschen die in der Nähe eines Windrades Wohnen, auch Vergünstigungen im Strompreis erlassen werden was in Norddeutschland Gang und gebe ist. Das ist dann eine Gerechte Lösung wo alle dies ihrer Akzeptanz loyal entgegenstehen.

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