Die humanitäre Organisation Ärzte der Welt kritisiert die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, Geflüchtete 36 Monate von notwendigen medizinischen Leistungen auszuschließen.
Aktuell – „Wir sehen schon jetzt die ernsten Folgen, die es für die Gesundheit unserer geflüchteten Patient*innen hat, sie von notwendiger medizinischer Versorgung auszuschließen“, sagt Dr. Johanna Offe, Leiterin Advocacy bei Ärzte der Welt. „Sie noch länger zu benachteiligen ist menschenrechtswidrig und kommt die Gemeinschaft letztlich auch teuer zu stehen. Denn wenn Krankheiten chronifizieren oder zum Notfall werden, kosten sie das Gesundheitssystem mehr, als wenn man sie präventiv oder bei den ersten Symptomen behandelt. Der Versuch, die Flucht nach Deutschland zu begrenzen, indem man Geflüchteten den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung versagt, ist nicht nur unmenschlich sondern auch unwirksam.“
Bisher haben Asylsuchende in den ersten 18 Monaten lediglich Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Oft entscheidet medizinisch nicht geschultes Personal in den Sozialämtern, ob darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen werden können – zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen. Daneben haben Geflüchtete mit massiven Barrieren wie Diskriminierungen und Verständigungsproblemen zu kämpfen. Die Bundesregierung wurde in der Vergangenheit bereits von den Vereinten Nationen dafür gerügt, dass Deutschland Asylsuchenden das Recht auf Gesundheitsversorgung verwehrt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon vor über zehn Jahren entschieden, dass die „Menschenwürde…migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist.
Anstatt die Leistungen für Asylsuchende immer weiter zu kürzen, fordert Ärzte der Welt deshalb:
- Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
- Den Anspruch auf alle Gesundheitsleistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen für Geflüchtete gesetzlich verankern
- Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern
- Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung im Sozialgesetzbuch verankern
- EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Geflüchtete flächendeckend und systematisch umsetzen
- Pflicht zur Übermittlung von Daten für den Gesundheitsbereich abzuschaffen, damit Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sich ohne Angst vor einer Abschiebung ärztlich behandeln lassen können. (opm)