Mönchengladbacher Stadtrat verabschiedet Katzenschutzverordnung

Regeln zur Kennzeichnung und Kastration freilebender Katzen treten am 1. Januar 2024 in Kraft

Mönchengladbach – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Die Verordnung verpflichtet Halter*innen von Freigängerkatzen, die Tiere dauerhaft zu kennzeichnen und bei Tasso oder Findefix zu registrieren. Außerdem müssen sie fortpflanzungsunfähig gemacht werden.

Freilebende Katzen, die nicht kastriert sind, können eingefangen und unfruchtbar gemacht werden. Die Ordnungsbehörde hat damit fünf Mönchengladbacher Tierschutzorganisationen beauftragt, die sich auch bisher schon ehrenamtlich für den Katzenschutz engagiert haben: Team Pro Animal e.V., Tiertafel Pescherhof e.V., Die MonRo Ranch e.V., Tierschutz Mönchengladbach e.V. und Tierhilfe-Niederrhein e.V.

Die Katzenschutzverordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, entspricht weitgehend der Musterverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt. Sie soll die zunehmende Ausbreitung freilebender, verwilderter Katzen und die damit einhergehenden Probleme, insbesondere die Schmerzen und das Leid für die Tiere, verringern. (opm)

2 Kommentare

  1. In unserem Land muss alles geordnet, verordnet werden, auch wenn sich jene, die verordnet werden, nicht dazu äußern oder gar sich dagegen wehren können. Hat man schon an die frei lebenden Tauben gedacht? Es ist sicher noch reichlich Platz vorhanden auf der nach oben offenen Verordnungs-Skala.

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