In Nordrhein-Westfalen ist seit Samstag, 4. Dezember, die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Mit den Änderungen der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Der Kreis Viersen informiert über die aktuellen Regelungen.
Kreis Viersen – Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten traten am Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen. Mit den Maßnahmen soll auch den möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante sehr frühzeitig entgegengewirkt werden.
Mit Inkrafttreten der Änderungen der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem sind hier erhebliche Kontaktreduzierungen erforderlich.
Deshalb gilt für diese Personen künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.
Die Friseure bilden die Ausnahme der aktuell geltenden 2G-Regelung bei körpernahmen Dienstleistungen in NRW. Wer sich die Haare schneiden lassen möchte, fällt unter die 3G-Regelung und muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Der Schnelltest bei Ungeimpften darf maximal 24 Stunden, der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein.
Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte bzw. genesene Personen macht das aktuelle Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen.
Zudem gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen bei Großveranstaltungen nun auch absolute Zuschauerobergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen. Schließlich greifen in Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350) Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern.
Insgesamt sind bisher 71,8 Prozent der Menschen (Stand: 2. Dezember 2021) in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Für diese Menschen soll auch weiterhin so viel Normalität wie möglich gewährleistet blieben. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung – gerade in Innenräumen.
Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung bereits mit Wirkung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Corona-Schutzverordnung gilt in dieser Fassung zunächst nach wie vor bis zum 21. Dezember 2021.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.
Private Zusammenkünfte in Hotspots
In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.
Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko
Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.
Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel
Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.
Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich
Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren. (opm)

Warum diese Jagd auf Ungeimpfte ?
Schaut euch mal die zunehmenden Infektionen in Schulen und Altenheimen an.
Es sind nicht Ungeimpfte, die das Virus verbreiten. Es sind die vielen Immunisierten, die der Meinung sind, dass sie das Virus nicht bekommen können und ergo auch nicht weitergeben können.
Diesen Irrglauben muss man aufklären und dem entgegenwirken.
Viel mehr Tests und strengste Quarantäne-Regelungen sind nötig.
Kontaktbeschränkungen, unabhängig vom Impfstatus.
Mobile Einsatzteams sollten in den Städten testen.
Guten Morgen,mein Mann und ich sind geimpft und werden auch bald „Geboostert“. Wir werden uns Boostern lassen,weil die Gefahr besteht das wir in absehbarer Zeit genauso schäbig behandelt werden wie ungeimpfte Menschen. Aus Solidarität mit den ungeimpften Menschen werden wir den regionalen Einzelhandel und Restaurants nicht nutzen und auf Amazon etc. und Lieferdienste zurückgreifen. Uns ist klar das diese Geschäftsleute auch unter der Krise leiden,aber wir haben nicht genug Arsch in der Hose um uns auf Demonstrationen kriminalisieren und lächerlich machen zu lassen.Dann eben ziviler Ungehorsam.
Der kann vielfältig aussehen und den verantwortlichen „Entscheidungsträgern“ wehtun. Eine „Radikalisierung“ der sanften Art. Wir sind schon äusserst irritiert was grade in unserem geliebten Land geschieht und solche Diskreminierung von Menschen kennen wir nur aus den Erzählungen unserer Großeltern und Eltern. Wir haben die Partei mit dem F (nicht die AFD) im Namen gewählt und wir raten dieser Partei dringenst den Namen zu ändern. Wie wäre es mit „Falsche“ das ist unserer Meinung nach treffender. Wir fühlen uns zunehmend in einem unserer Meinung nach Alptraum wieder und fühlen das es unseren „Regierenden“ nicht um unsere Gesundheit geht sondern um Macht. Wir hoffen inständig das es in 4 Jahren noch freie Wahlen gibt. „Niemand hat vor eine Impfpflicht einzuführen“ Und das mit der Mauer kennt ihr ja!
Alles Gute und Liebe für alle Sonja und Georg Viermann
Ihr Kommentar spricht mir aus der Seele!
Vielen Dank! Von mir gibt’s volle Zustimmung und Solidarität.
Die Kommentare zeigen, daß wissenschaftlich fundierte Argumente nicht mehr akzeptiert werden. Impfen ist Solidarität, aber leider scheint es nur Egoismis zu geben.und vollständig krude Argumente ( nur noch bei Amazon bestellen aus Solidarität mit den Ungeimpften ?!) ARMES DEUTSCHLAND, DA HILFT WIRKLICH N6R NOCH DIE IMPFPFLUCHT!
Lieber Gisela
Presse heute“ Booster schützen nicht vor Infektion“
Das zum Thema Wissenschaft
Das mit der Impfflucht war aber bestimmt ein Freudcher Vertipper denken wir mal.
Bleib gesund und wir werden keinen Menschen wg. seines Impfstatus
ausgrenzen. Auf keinen Fall
Sonja und Georg Viermann