Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Landratswahl im Kreis Viersen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Gültigkeit der Landratswahl im Kreis Viersen vom 13. September 2020 bestätigt.

Kreis Viersen – Dazu erklärt Landrat Dr. Andreas Coenen: „Ich freue mich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und dass nun Rechtssicherheit einkehren kann – für den Kreis und für die Bürgerinnen und Bürger.“
Der Kreis Viersen hatte nach einem entsprechenden Votum des Kreistags ebenso wie Landrat Dr. Coenen beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. März 2022 eingelegt.

„Es war gut, dass auch der Kreistag im letzten Jahr einer Berufung zugestimmt hat und wir gemeinsam die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der höheren Instanz überprüfen lassen konnten“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.

Die CDU Kreis Viersen und die CDU-Kreistagsfraktion freut sich über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts: „Das Urteil war so zu erwarten, weil die seinerzeitige Beilage keine Stimmen gebracht hat. Es stellt zurecht fest, dass die Landratswahl 2020 wirksam ist. Die rechtliche Klärung war wichtig. In diesen herausfordernden Zeiten steht nun wieder die Bewältigung der aktuellen Krisen und die Gestaltung der Zukunft des Kreises im Mittelpunkt der Arbeit.“ (opm)