Parken an der Niers kann teuer werden

Der signalrote Zettel mit dem Verwarntext ist hinter dem Scheibenwischer nicht zu übersehen. Immer wieder weht er an den parkenden Wagen der Hundebesitzer, Jogger und Spaziergänger, die einen kurzen Weg zur Niers gewählt haben. Die Bußgelder sind rechtens, auch wenn es manchen nicht gefällt, denn das Parken in diesen Gebieten ist nicht nur in NRW verboten.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz

Viersen – Nein, kein Schild weist auf das Verbot zum Parken an der Niers hin, denn mit den Schildern, auf denen ein prächtiger Weißkopfseeadler abgebildet ist und die mit einer grünen Umrandung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet gekennzeichnet sind, ist der Hinweispflicht genüge getan. Das Einfahren in solche Gebiete oder gar das Abstellen auf nicht als Parkplatz gekennzeichneten Flächen ist verboten und mit einem Strafzettel kommt der Kreis Viersen der Verpflichtung nach hier den Bußgeldkatalog für NRW anzuwenden.

Mindestens 50 Euro kostet die Ordnungswidrigkeit und damit kommen die Viersener noch günstig weg, denn laut Bußgeldkatalog NRW kann das Parken außerhalb von befestigten und zulässigen Wegen im Landschafts- oder Naturschutzgebiet je nach Ort mit 500 Euro oder mehr geahndet werden. Dazu gibt der Kreis Viersen noch die Möglichkeit sich zu dem Verfahren zu äußern, schließlich könnte der Halter des Fahrzeuges durchaus nicht der Fahrer gewesen sein.

Ein Vorgehen, dass bei den zahlreichen Spaziergängern mit oder ohne Hund und Sportlern für Unmut sorgt, doch die zahlreichen Parker stören stetig das Schutzgebiet und den Artenschutz an der Niers. Richtig ist, dass es nur wenige gekennzeichnete Flächen gibt, auf denen das Parken ortsnah gestattet ist. Ein Manko für den Tourismusstandort Niederrhein, mit dem der Kreis Viersen an vielen Orten punkten kann, aber auch ein guter Ansatz um etwas zu ändern, damit nicht nur Einheimische, sondern auch Besucher ohne „Knöllchen“ die niederrheinische Landschaft genießen können.

Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, warum ein solches Gebiet geschützt wird. Naturschutzgebiete sind deshalb rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, weil in ihnen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Sie dienen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Auch um die Niers herum muss in der heutigen Zeit das Gebiet und die dort lebende Tierwelt geschützt werden – für uns und für die nachfolgenden Generationen. (cs)

Niersradwanderweg – Foto: Rheinischer Spiegel/Nadine Ehms