Parken auf dem Gehweg: Wann drohen Bußgelder?

Für die Suche nach einem Parkplatz müssen viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit etwas Zeit extra einplanen. Wer nicht in eine Tiefgarage fahren oder einen Privatparkplatz nutzen kann, sieht sich häufig mit der Frage konfrontiert, wo er denn sein Fahrzeug abstellen kann.

Ratgeber – Gerade in großen Städten ist kostenfreier Parkraum rar gesät, immer wieder entstehen neue Zonen mit einer Parkraumbewirtschaftung. Einige Verkehrsteilnehmer kommen dann auf die Idee, das Kfz auf dem Gehweg zu parken.
Doch in welchen Situationen ist das überhaupt erlaubt? Wie hoch können die Bußgelder ausfallen, wenn Sie verbotswidrig auf einem Gehweg parken? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Artikel und informiert Sie umfassend.

Wo dürfen Sie Ihr Fahrzeug parken?
In § 12 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) werden die allgemeinen Regeln für das Parken von Kraftfahrzeugen definiert:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Neben diesen Orten, können Sie Ihr Fahrzeug natürlich auch auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen, sofern dort kein temporäres Parkverbot herrscht. Denken Sie allerdings stets daran, dass Sie in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung ein entsprechendes Ticket lösen müssen.

Wann ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Ob Sie auf dem Gehweg parken dürfen oder nicht, wird in der StVO nicht näher definiert. Grundsätzlich ist der Gehweg aber Fußgänger vorbehalten, was bedeutet, dass Sie dort in der Regel auch nicht parken dürfen.
Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regelung: Sind Parkplatzmarkierungen auf dem Gehweg, dürfen Sie dort selbstverständlich auch parken. Das gilt zudem, wenn sich das Verkehrszeichen 315 in der Nähe befindet. Dann dürfen Sie ein Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 t auf dem Gehweg abstellen.
Dabei dürfen Sie meist allerdings nur halb auf dem Gehweg parken. Sie können also mit zwei Reifen auf diesen auffahren.

Foto: Picsues/Pixabay

Dürfen Motorräder auf dem Gehweg abgestellt werden?
Doch wie sieht es eigentlich mit Zweirädern aus? Diesen werden häufig auf dem Gehweg abgestellt. Aber ist das eigentlich erlaubt? Grundsätzlich gelten auch für Krafträder dieselben Vorgaben wie für andere Fahrzeuge zum Parken auf dem Gehweg.
Allerdings hat es sich so eingebürgert, dass das Parken auf dem Gehweg von Zweirädern in aller Regel toleriert wird. Das gilt allerdings nur, wenn dadurch keine Fußgänger behindert werden.

Auf dem Gehweg geparkt: Diese Bußgelder drohen
Parken Sie auf einem Gehweg, obwohl das nicht durch entsprechende Markierungen oder das Verkehrszeichen 315 erlaubt ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden.
Für Parkverstöße aus dieser Kategorie ist ein Verwarnungsgeld vorgesehen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden hingegen nicht ausgesprochen.

Nachfolgend eine Übersicht der möglichen Sanktionen:
Verbortswidrig auf dem Gehweg parken: 20 Euro
Verbortswidrig auf dem Gehweg parken inklusive Behinderung anderer: 30 Euro
Länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt: 30 Euro
Länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt inklusive Behinderung: 35 Euro
Stellen Sie durch das Parken auf dem Gehweg eine Behinderung für Fußgänger dar, kann es richtig teuer werden, wenn das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug abschleppen lässt. Die Kosten tragen Sie dann selbst.

Weitere Bußgelder, die anfallen können, wenn Sie verbotenerweise auf einem Gehweg parken, können Sie auf dem Ratgeberportal bussgeldkatalog.net finden. (opm/paz)