Rauchmelder retten Leben – Bundesweiter Rauchmeldertag am 13. Oktober

Zum bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag, 13. Oktober, erinnert der Kreis Viersen an die Rauchmelderpflicht. Studien belegen: Pro Tag retten Rauchmelder in Deutschland durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder dem Tod.

Kreis Viersen – Im Falle eines Wohnungsbrandes bleiben für die Flucht aus den eigenen vier Wänden nur wenige Minuten. „Auch Rauchvergiftungen können tödlich enden“, betont Rainer Höckels, Kreisbrandmeister und Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz im Kreis Viersen. Der laute Alarm eines Rauchmelders warnt verlässlich auch im Schlaf vor der Brandgefahr und kann so wertvolle und lebensrettende Zeit verschaffen. Die Rauchmelderpflicht gilt in NRW für Neubauten bereits seit 2013, für Bestandsbauten seit 2016. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. „Unter dem Begriff ‚Wohnungen‘ sind in diesem Zusammenhang auch Einfamilienhäuser oder Wochenendhäuschen zu verstehen“, erklärt Höckels weiter.

Rauchmelder sind in jeder Preisklasse und in jedem Design erhältlich. „Ich empfehle vor allem auf geprüfte Qualität zu achten oder sich im Handel beraten zu lassen“, so der Kreisbrandmeister. Die fünf größten Irrtümer rund um Rauchmelder und Wohnungsbrände:

1. Wenn es brennt, bleibt genug Zeit.
Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

2. Ein Rauchmelder im Flur reicht aus.
Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

3. Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum.
Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer.

4. Ich bemerke den Brand rechtzeitig.
Irrtum: Da auch der Geruchssinn nachts schläft, wird man bei einem Brand nicht wach.

5. Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.
Weitere Informationen dazu gibt es online unter: www.rauchmelder-lebensretter.de. (opm)