Das Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen kommt bei den Schulen an. Dies ist das Ergebnis einer weiteren Zwischenevaluation des Schulministeriums.
NRW – So konnten beispielsweise seit dem Frühjahr in Grund- und Förderschulen insgesamt rund 1.160 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt werden, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und entlasten. Mitte Oktober lag die Zahl der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer noch bei knapp 700. Jetzt arbeiten an den Grundschulen bereits rund 1.020 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, rund 140 an Förderschulen.
„Die Lösung des Lehrkräftemangels ist und bleibt ein Marathon und eine Daueraufgabe, an der wir kontinuierlich arbeiten. Aber die ersten Ergebnisse unseres Handlungskonzepts sind ermutigend. Unsere Maßnahmen wirken, wir kommen Schritt für Schritt voran”, betont die nordrhein-westfälische Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller, „das ist natürlich vor allem auch deshalb erfreulich, weil eine bessere Personalausstattung unsere Schulen in die Lage versetzt, die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler gezielter zu stärken.”
Die Personalausstattung der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen zwölf Monaten verbessert. Nach den aktuellen Daten des Schulministeriums zur Unterrichtsversorgung (Stand: 1. Dezember 2023) arbeiten heute mehr Menschen an den Schulen des Landes als noch vor einem Jahr. Die Personalausstattung hat sich binnen Jahresfrist um rund 3.900 besetzte Stellen auf insgesamt 160.900 besetzte Stellen verbessert.
Das Handlungskonzept nimmt mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in den Blick. Es gliedert sich in die drei Bereiche „Lehrerausbildung und Lehrereinstellung”, „Wertschätzung und Entlastung” und „Dienstrecht”. 216 Personen haben die neuen Einstellungsmöglichkeiten für sich genutzt.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Mit Beginn des Schuljahres können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren Studienleistungen einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben, in den Schuldienst eintreten und einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst an Grundschulen absolvieren. Bereits 75 Lehrerinnen und Lehrer haben sich in den vergangenen Monaten für diese erstmals neu eröffnete Art des Seiteneinstiegs entschieden.
- Um die Unterrichtsversorgung an Grundschulen weiter zu verbessern und die Einstellungsperspektive von Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zu erhöhen, können diese Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eingestellt werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden. Seit Schuljahresbeginn 2023/24 haben 19 Lehrkräfte dieses Angebot angenommen.
- Als weitere Unterstützungsmaßnahme werden ab dem zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 neu eingestellte Lehrkräfte von privaten Gymnasien zeitlich befristet an öffentlichen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I mit Personalunterhang eingesetzt. Es handelt sich um Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die an den Gymnasien in freier Trägerschaft über den aktuellen Bedarf hinaus bereits jetzt vorausschauend im Hinblick auf den dort mit dem G9-Vollausbau einhergehenden erhöhten Unterrichtsbedarf eingestellt werden können.
- Befristet eingestellte Lehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis stellen. Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem mindestens über einen Bachelor oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Bisher liegen 122 Entfristungen vor.
- Die Integration in das deutsche Schulsystem ist für ausländische Lehrerinnen und Lehrer insbesondere aus Drittstaaten erleichtert worden. Das von diesen Lehrerinnen und Lehrern für den Zugang zu Vorbereitungskursen nachzuweisende Sprachniveau wurde im April von C2 auf C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen festgesetzt. Seitdem haben 97 Personen die Anerkennung ihrer Qualifikationen unter Vorlage eines C1-Nachweises beantragt. Darüber hinaus liegt die Anzahl der bisher im Jahr 2023 gestellten Anerkennungsanträge (304) schon jetzt deutlich über den im Jahr 2022 insgesamt gestellten Anerkennungsanträgen (117).
„Diese Maßnahmen wirken sich kurzfristig positiv auf die Personalsituation an den Schulen aus. Auf lange Sicht benötigen wir aber vor allem auch deutlich mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für unsere Schulen”, erläutert Ministerin Feller. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen mit dem Wintersemester 2023/2024 insgesamt 465 neue Studienplätze für das Grundschullehramt und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung geschaffen. Land und Hochschulen knüpfen damit an die bisherigen Studienplatzoffensiven an. Seit 2018 wurden insgesamt 700 Plätze im Grundschullehramt geschaffen und 750 Plätze im Lehramt für sonderpädagogische Förderung gesichert und geschaffen.
Erste Erfolge zeichnen sich bereits ab. So erhöht sich die Zahl der gültigen Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst im Lehramt Grundschule von 790 im Mai 2023 auf 956 für den Mai 2024 (Bewerbungsschluss war der 15. November 2023). Ebenfalls gibt es im Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen eine Steigerung – von 624 auf 693 gültige Bewerbungen – das ist das höchste Plus seit dem Jahr 2017. Im Lehramt Berufskolleg haben sich 363 Menschen beworben. 2023 waren es zur gleichen Zeit 319.
Ministerin Feller: „Diese Entwicklungen sind außerordentlich erfreulich. Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die jungen Menschen wieder für diesen ebenso schönen wie wichtigen Beruf interessieren. Diese Entwicklung müssen wir aufgreifen und verstärken. Wir arbeiten bereits jetzt an einer Fortschreibung des Handlungskonzepts und werden weitere Maßnahmen umsetzen, die zuvor in einem breiten Kommunikationsprozess mit den am Schulleben beteiligten Akteurinnen und Akteuren besprochen werden – darunter auch eine Werbe- und Wertschätzungskampagne für diesen so wichtigen Beruf.” (opm)