Zum Flirten, zur Selbstdarstellung oder um sich auszuprobieren – Sexting gehört für viele Jugendliche zur Entdeckung der Sexualität dazu. Das ist in Ordnung. Doch dieser Spaß hat klare Grenzen, die jeder kennen sollte, um sich nicht strafbar zu machen. So geht „Safer Sexting“.
Gesellschaft – Beim so genannten Sexting erstellen und versenden Menschen freiwillig erotische Fotos, Videos oder Nachrichten und versenden diese über Mail oder Messenger. Grundsätzlich ist das im beiderseitigen Einvernehmen erlaubt. Bei Minderjährigen kann es sich jedoch auch um Kinder- und Jugendpornografie handeln – und das ist strafbar.
Safer Sexting: Vorsicht beim Teilen von intimen Bildern und Videos
Safer-Sexting.de bietet ein umfangreiches Angebot zum Thema Sexting und erklärt, wie man erotische Fotos und Videos „sicher“ teilen kann. Die Plattform der Landesmedienanstalt NRW informiert über rechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige, und bietet Unterstützung und Hilfe an. Jugendliche werden ermutigt, Verantwortung zu übernehmen und vertrauenswürdige Partner sorgfältig auszuwählen, bevor sie Nudes mit anderen teilen. Zudem werden die Konsequenzen des unautorisierten Weiterleitens von Bildern und Videos betont. Bei unerwünschtem Sexting oder Belästigung stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung, darunter fragzebra.de und die Möglichkeit, sich anonym zu melden.
Wann ist Sexting strafbar?
Es ist nicht verboten, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu erstellen und diese mit der Partnerin oder dem Partner zu teilen. Das Einverständnis des Partners ist aber immer Voraussetzung.
Wann Sexting erlaubt ist und wann nicht, muss im Einzelfall betrachtet und beurteilt werden. Aber: Strafbar wird Sexting auf jeden Fall und in jedem Alter, wenn die Aufnahmen ohne die Zustimmung des oder der Gezeigten an andere weitergeleitet werden. Sobald also die einvernehmlich ausgetauschten erotischen Selfies ohne gegenseitiges Einverständnis an andere weiterleitet oder auch einfach nur gezeigt werden, ist das strafbar (Verletzung des Rechts am eigenen Bild)!
Das können junge Menschen tun, wenn intime Bilder unerlaubt verbreitet werden
Machen Sie Screenshots der Fotos oder Videos und Chatverläufe. Sie können später als Beweise dienen.
In sozialen Netzwerken können Bilder gemeldet werden und vom Anbieter gelöscht werden. Dafür ist es wichtig, sich schnellstmöglich beim betreffenden Anbieter zu melden.
Ist die Person bekannt, die ungefragt Fotos oder Videos hochgeladen hat, sollte diese auch kontaktiert werden, um das Material zu löschen. Der Missbrauch intimer Inhalte ist immer eine Straftat.
Es kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Generell gilt: Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person oder Personen, ist die Veröffentlichung und Weitergabe jeglicher Fotos oder Videos eine Straftat.
Warum kann es sich beim Sexting unter Minderjährigen um Kinder- und Jugendpornografie handeln?
Auch Sexting unter Minderjährigen ist zunächst nicht verboten. Es kann aber durchaus strafbar sein. Sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) beispielsweise sind ausnahmslos verboten, sie fallen unter den Tatbestand der Kinderpornografie. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich gegenseitig und – das ist wichtig – einvernehmlich Nacktbilder, sogenannte „Nudes“, zusenden, handelt es sich hingegen nicht um die Herstellung und Verbreitung von Jugendpornografie (§ 184c StGB).
Wichtig: Die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist immer strafbar. (opm/Polizei Beratung)