Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt seit dem 1. Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls gestiegen.
Deutschland – Seit dem 1. Januar 2022 gibt es für diejenigen mehr Geld, die auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls gestiegen.
Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum 1. Januar sind die Leistungssätze deshalb erneut gestiegen.
Erhöhung auch für Kinder und Jugendliche
Seit heute erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung gewährleisten die Regelsätze auch in diesem Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Diese Regelsätze gelten seit 1. Januar 2022 (Veränderung gegenüber 2021 in Klammern)
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 404 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 360 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro (+3 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro (+2 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro (+2 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Neben den Leistungen für die Erwachsenen sind auch die Sätze für Kinder und Jugendliche gestiegen. Sie haben sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro erhöht. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.
Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe
Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Grundsätzlich festgelegt werden die Regelsätze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen. (opm)

WOW!!!
Eine Erhöhung um satte 0,673 % für Alleinstehende sind schon ein dicker Batzen im Vergleich zur Erhöhung der Beamtenbesoldung.
Klar, dass da unsere Beamten jammern.
Wie gut, dass die leidenden Beamten wenigstens eine Einmalzahlung von 1300,– € bekommen, sonst hätten Sozialhilfeempfänger und Alg II -Empfänger noch eine Spendenaktion ins Leben rufen müssen.
Deutsche Politiker haben keine Ehren und Würden mehr,
sie lassen Menschen verrecken in manche Städte die dadurch verdrecken.
Beamte sein und Blutsauger ohne Charm und Gefühle, eine Eimalzahlung und das überall,
das gibt es in der Freien Wirtschaft nicht ohne Knall.
Die Ungerechtigkeit in unserem Land, hat selbst der Papst schon erkannt.
Wenn Noha heute eine Arche Baute, so währen ihm seine einzigen Laute: ,, Kein Politiker der heutigen Art auf seinem Schiff zu nehmen, das würde nur noch Unrecht geben“.
Denn wenn das Schiff zu lange Fährt, wir hätten dann heute nicht mal ein Pferd,
geschweige diese Flora und Fauna dieser Welt, hätten Politiker in dieser Situation nicht Bestellt.