Stadt sagt Abschiebung ab – Uneinheitliche Bewertung des Falles soll zunächst geklärt werden

Die Stadt Viersen hat die Überstellung eines irakischen Ehepaares nach Polen auf Basis der Dublin-III-Verordnung abgesagt.

Viersen/Lobberich – Hintergrund sind akut deutlich gewordene uneinheitliche Bewertungen des Falles. Da die Überstellungsfrist am 25. Juli 2023 abläuft, geht das Asylverfahren nun auf die deutschen Behörden über. Die Abschiebehaft ist aufgehoben.

Die Stadt Viersen informiert dazu: „Die Ausländerbehörde der Stadt Viersen hat den Fall rechtlich einwandfrei und absolut sauber abgearbeitet. Grundlage waren und sind wie in Asylverfahren vorgegeben die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Gerichte haben auch in diesem Fall das Vorgehen der Ausländerbehörde uneingeschränkt unterstützt.“

Jedoch hätten sich am Wochenende Unklarheiten in der Bewertung einzelner Elemente des Falles insbesondere in der Abstimmung mit dem Land NRW ergeben. Diese sollten zunächst geklärt werden, um eine einheitliche Einschätzung und Handhabung sowohl in diesem Fall als auch für die Zukunft zu gewährleisten. „Das ginge nicht unter dem durch den Abschiebetermin vorgegebenen Zeitdruck.

Durch die Absage der Abschiebung ist der Grund für die Abschiebehaft entfallen. Das hat die Stadt unmittelbar den betroffenen Stellen mitgeteilt, die das Ehepaar unverzüglich aus der Haft entlassen haben.
Aufgrund des nun erfolgenden Fristablaufes geht die Zuständigkeit für das Asylverfahren vom polnischen auf den deutschen Staat über. Zu entscheiden hat nun das BAMF. (opm/paz)

Rund 100 Menschen hatten in Dülken gegen die Abschiebung demonstriert. Foto: Rheinischer Spiegel/Martin Häming