„Tierhaltungskennzeichnung erweist dem Tierschutz einen Bärendienst – Für Verbraucher ist sie eine Nebelkerze“

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, zur 2. und 3. Lesung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Deutschen Bundestag: „Die Tierhaltungskennzeichnung erweist dem Tierschutz einen Bärendienst. Für die Verbaucher:innen ist sie eine Nebelkerze.“

Tierschutz – „Das Gesetz bietet keine Anreize, mit landwirtschaftlich genutzten Tieren besser umzugehen. Stattdessen zementiert es den teils tierschutzgesetzeswidrigen Status Quo der industriellen Schweinehaltung: Qualzucht, Enge und tierquälerische Haltungspraktiken wie Vollspaltenböden oder Amputationen werden legitimiert und erhalten sogar ein staatliches Siegel. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Haltungskennzeichnung versprochen, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Dieses Versprechen bricht sie mit dem vorliegenden Gesetz.

Haltungskennzeichnungen sind keine Tierschutz- oder ‚Tierwohl‘-Label – werden aber oftmals als solche dargestellt und vor allem von den Verbraucher:innen so interpretiert. Eine aktuelle Studie zum ‚Haltungsform‘-Label des Lebensmitteleinzelhandels zeigt, dass das nicht linear verlaufende Stufensystem Kund:innen eher verwirrt statt mehr Klarheit zu bringen. Auch bei der Tierhaltungskennzeichnung des Bundes sind die Sprünge zwischen den Stufen sehr unterschiedlich. Als einfache Orientierung für Verbraucher:innen ist es daher ungeeignet.

Was die Tiere brauchen ist eine Tierschutz-Kennzeichnung, die ihnen konkrete Verbesserungen ihrer Lebensqualität bringt. Denn was nutzt einem Schwein ein bisschen mehr Platz, wenn es wegen chronisch entzündeter Gelenke kaum noch stehen kann?“

Die Kritikpunkte im Überblick:

  • Es handelt sich bei dem System um eine reine Haltungskennzeichnung: Die Stufen sagen nichts über das Wohlergehen der Tiere aus. Eine echte Tierschutz-Kennzeichnung würde auch Bereiche wie Qualzucht und tierquälerische Haltungspraktiken wie Vollspaltenböden, das Kupieren der Ringelschwänze oder Käfige berücksichtigen, ebenso wie Beschäftigungsmaterial und echte Verbesserungen beim Platzangebot.
  • Das System umfasst nicht alle Lebensphasen der Tiere. Kritische Bereiche wie die Bedingungen in der Zucht, der Transport und die Schlachtung fallen vollkommen unter den Tisch – anders als im Koalitionsvertrag versprochen.
  • Höchste Stufe ist der EU-Bio-Standard, der mit seinen lückenhaften Tierschutzvorgaben absolut nicht dafür geeignet ist.
  • Verbraucher:innen haben außer dem Platz- und Außenklima- bzw. Auslaufangebot keine Anhaltspunkte dafür, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde. (opm)

3 Kommentare

  1. Die Kennzeichnung ist eine Verdummung der Verbraucher. Habe auf diesen Sektor als Metzger und Kopfschlächter viele Erfahrungen gemacht, und möchte auch Ihnen noch Mitteilen, das ich viele Tierzüchter kenne die für Schlachttiere sorgen und sehr viele Schlachthöfe kenne ich auch. Was ich da alles erlebt habe, da kann man nicht drüber sprechen und möchte ich auch nicht drüber sprechen. Das was die Politik hier wieder gefordert hat ist der größte Schwachsinn was natürlich nur wieder ein Politiker entscheiden tut. Kein Kunde kann nachvollziehen ob Tiere gerecht gehalten werden. Ebenso die Schlachtung , da darfst keiner drüber sprechen. Die Haltung Kranker Tiere bevor Sie geschlachtet werden, oft grausam. Was mit den Tieren passiert bis zur Schlachtung in LKW mit fürchterlichen Fahrten müsste Verboten werden, wenn das mehrere Stunden dauert, das ist schlimmer als alles andere! Man fragt sich nur warum solchen Quatsch? Tiere haben Gefühle und werden von dem Individuum Mensch so schlecht behandelt, das es in Zukunft kaum noch Tiere gibt. Sollte einer genau dahinterstehen, wird er manchmal Vegetarier wie unser Landwirtschaftsminister!

  2. Das Gesetz kann noch gut werden, wenn ergänzend dazu per Haltungsverordnung die Trennung von
    Fress-Schlaf-und Liegeplatz der fein-nasigen intelligenten Tiere vorgeschrieben, die quälerischen Spaltenböden, durch deren Spalten Güllegestank die Lungen der Tiere verätzt, verboten, Körperpflege (Suhlen oder Duschen) etmöglicht und Tiertranporte nur bis zum nächsten Schlachthof erlaubt werden, damit auch die entsetzlichen Transporte endlich ein Ende haben!

    Genau das wünschen sich Verbraucher nachweislich: Mehr Tierschutz in der Landwirtschaft!

  3. Die Kennzeichnung ist ein wichtiger Schritt, um Verbrauchern Transparenz zu bieten. Es ist bedauerlich, dass Ihre Erfahrungen im Schlachtsektor negative Eindrücke hinterlassen haben, aber es ist wichtig zu betonen, dass es auch verantwortungsvolle Tierzüchter und Schlachthöfe gibt. Die Kennzeichnung ermöglicht es Verbrauchern, Informationen über die Haltung und Schlachtung von Tieren nachzuvollziehen. Sie hilft dabei, Missstände aufzudecken und Anreize für eine verbesserte Tierhaltung zu schaffen. Die Forderungen der Politik basieren auf dem Wunsch, Tierschutzstandards zu erhöhen und Verbrauchern eine bewusste Wahl zu ermöglichen. Es ist richtig und notwendig, dass Tiere Gefühle haben und angemessen behandelt werden sollten. Indem wir uns für verantwortungsvolle Landwirtschaft einsetzen und uns bewusst für den Tierschutz einsetzen, können wir dazu beitragen, dass Tiere respektvoll behandelt werden und ihre Wohlbefinden gewährleistet wird.

Kommentare sind geschlossen.