Viele der 8.110 Unternehmen im Kreis Viersen haben ein „Betriebsrats-Vakuum“

Einer sollte dem Chef immer sagen, was Sache ist: Im Kreis Viersen arbeiten rund 116.600 Beschäftigte in rund 8.110 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten im Kreis Viersen haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jedes ‚Betriebsrats-Vakuum‘ eine vertane Chance“, sagt Ina Korte-Grimberg von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Kreis Viersen – Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über die Arbeitszeit bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden. Und genauso um die Beschäftigten, denen die Arbeit über den Kopf wächst“, sagt Korte-Grimberg. Ein Betriebsrat sei das „Scharnier zwischen Belegschaft und Chefetage – ein Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber dem Chef“, so die Gewerkschafterin.

Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen im Kreis Viersen spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf viele Betriebe im Kreis Viersen haben werde, so die NGG Krefeld-Neuss.

„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Ina Korte-Grimberg. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.

Die NGG Krefeld-Neuss appelliert daher an die Unternehmen im Kreis Viersen, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Korte-Grimberg.

Dort, wo es bereits einen Betriebsrat gebe, werde dieser im kommenden Jahr neu gewählt. Wer jetzt aber im Kreis Viersen einen Betriebsrat gründe, stelle damit schon heute die Weichen für die nächsten fünf Jahre: Denn neu gegründete Betriebsräte würden nicht bei den regulären Betriebsratswahlen im kommenden Jahr erneut zur Wahl stehen, sondern erst 2030. Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Krefeld-Neuss bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an: region.blnr@ngg.net oder (0211) 506 695-0. (opm)