Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. Im Kreis Viersen sind rund 117.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gut 4.510 Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt.
Kreis Viersen – Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Ina Korte-Grimberg von der NGG Krefeld-Neuss. Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen im Kreis Viersen immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Ina Korte-Grimberg.
Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Ina Korte-Grimberg. Die NGG-Geschäftsführerin beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Betriebsräte gestalten zudem die Ausbildung aktiv mit: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Ina Korte-Grimberg. Außerdem, so die NGG Krefeld-Neuss, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Korte-Grimberg.
Die Lebensmittelindustrie in der Region biete zwar „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittelherstellung viele Vorteile: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Korte-Grimberg.
Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. Im Kreis Viersen unterstützt die NGG Krefeld-Neuss Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie, ihren Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen: region.blnr@ngg.net, (0211) 506 695–0 (opm)




