Viersen – deine Zebrastreifen

Als 1938 der gefahrlosere Fußgängerübergang in der gerade neu aufgelegten Straßenverkehrsordnung erstmals reichsweit konkretisiert wurde, da hatte sicherlich niemand mit der heutigen Bürokratie gerechnet. Wie sonst könnte es sein, dass die jahrelang bestehende „Dickstrichkette“ an der Viersener Hauptstraße nun zweigeteilt für Verwunderung sorgt.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Viersen/Kolumne – Die Stadt Viersen hat verschiedene Zebrastreifen in Aussehen und Lage den aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Bei Passanten sorgt das eher für Kopfschütteln und die Maßnahmen erinnern an den typischen Behördenwahnsinn und einen Schildbürgerstreich. Zumindest, wenn man Walter Müller fragt, der täglich den Zebrastreifen an der Hauptstraße hin zur Fußgängerzone benutzt – solange sich der 56-Jährige zurückerinnern kann.

Der bekannte Fußgängerübergang am Sparkassenvorplatz wurde nämlich nach Angaben der Stadt Viersen in zwei Hälften geteilt, weil Zebrastreifen in Kurven unzulässig sind. Kurzerhand wurde die Markierung angepasst, aber ob sie so bleiben soll, das steht tatsächlich noch gar nicht fest. Erst nach Ostern beraten sich darüber nochmals die beteiligten Fachbereiche der Stadtverwaltung, die dann entscheiden wie in Zukunft der Fußgängerübergang aussehen soll.

Foto: Rheinischer Spiegel/Martin Häming

Ebenfalls für Verwunderung hat das teilweise Übermalen des Zebrastreifens vom Remigiusplatz zur Fußgängerzone gesorgt. Dieser wurde kurzerhand gekappt, auch wenn die ehemaligen Streifen unter dem Schwarz noch sichtbar sind. Hier ist die Entscheidung allerdings schon gefallen, denn der Zebrastreifen wurde gut um die Hälfte verkleinert, weil die bisher angeschrägten Streifen in diagonaler Form nicht zulässig sind. Wie vorgegeben wurde der Zebrastreifen deshalb nun neu gestaltete und zusätzlich an den aktuellen Standort der dortigen Beleuchtung angepasst.

Überhaupt waren die jahrelangen Verstöße gegen die Richtlinien durch die Beleuchtung überhaupt aufgefallen, denn die Stadt hatte die Prüfung der Beleuchtung im Bereich der Fußgängerüberwege vorgenommen, schließlich sollen diese auf energiesparende LED-Leuchtmittel umgestellt werden. Da die Zebrastreifen stärker beleuchtet werden, wurden passend dazu mögliche Blendungen geprüft und die fehlerhaften Fußgängerüberwege aufgedeckt.

Und damit die Normen für die Beleuchtung eingehalten werden können, fiel diesen auch der Zebrastreifen an der Süchtelner Hochstraße zum Opfer. Denn hier formte sich ein zu großer (Kosten-)Aufwand um Beleuchtung und Zebrastreifen gleichzeitig zu erhalten. Schließlich hätten die Laternen durch neue Exemplare ebenso ersetzt werden müssen, wie ein weiterer Stromverteilerkasten auf der to-do-Liste gestanden hätte. Wie gut, dass hier sowieso kein Zebrastreifen laut Verordnung hin musste. Bei weniger als 200 Fahrzeugen pro Stunde ist dieser nicht vorgegeben und die fahren auf der Hochstraße nun wirklich nicht – so hätte sowieso ein neuer Zebrastreifen keinen Platz gefunden. (dt)

Foto: Rheinischer Spiegel/Martin Häming