Auf dem Radweg am Konrad-Adenauer-Ring sind am Dienstagabend gegen 18.40 Uhr zwei Fahrradfahrende, die sich entgegenkamen, zusammengestoßen.
Viersen – Der Radweg in diesem Bereich sieht vor, dass die Radfahrenden aus beiden Richtungen kommen können. Wären beide aufmerksam unterwegs gewesen, hätte der Zusammenstoß vermieden werden können. Die 55-jährige Viersenerin, die in Richtung Willy-Brandt-Ring fuhr, war dies auch. Sie bemerkte noch, dass ihr Gegenüber sie nicht wahrnahm, konnte aber nicht mehr ausweichen. Nicht aufmerksam war der 22-Jährige aus Niederkrüchten, der ihr entgegenkam. Er trug einen Kopfhörer und schaute auf sein Handy. Der Kopfhörer ist nicht per se verboten – wenn er nicht die Aufmerksamkeit einschränkt. Ein Handy in der Hand halten darf man auf dem Fahrrad definitiv nicht. Dieser Vorwurf kommt zu dem der fahrlässigen Körperverletzung hinzu, denn die 55-Jährige wurde bei dem Sturz leicht verletzt.
Seit mehreren Jahren gibt es bei der Polizei in Viersen die Kampagne „Du hast es in der Hand, besser nicht“, mit der die Verkehrssicherheitsberater in den weiterführenden Schulen im Kreis vor der Handynutzung auf dem Fahrrad warnen. Der Unfall vom Dienstag zeigt, wie wichtig hier auch weiterhin Aufklärung und Sensibilisierung ist: Wer aufs Handy schaut, ist abgelenkt. Das gilt nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad. Deshalb: Finger weg vom Handy, Hände an den Lenker und ungeteilte Aufmerksamkeit für die Straße, den Radweg und alle andern, die unterwegs sind. /hei (557/Polizei Viersen)