Vorschriften und Pflichten bei Fluchtwegbeleuchtung in Deutschland

In Deutschland soll eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege (Fluchtwegbeleuchtung) sicherstellen, dass bei einem Notfall alle Personen ein Gebäude unbeschadet verlassen können.

Service – Weil eine Fluchtwegbeleuchtung im Ernstfall Menschenleben retten kann, unterliegt ihre Installation und ihr Betrieb strengen Vorschriften und Pflichten.

Definition der Fluchtwegbeleuchtung

Eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege (Fluchtwegbeleuchtung) ist ein separates Beleuchtungssystem mit einer ebenfalls separaten Sicherheitsstromversorgung. Bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung sorgt die Fluchtwegbeleuchtung dafür, dass die Sichtbedingungen für eine Orientierung im Gebäude ausreichen.

Damit Mitarbeiter und Besucher sich bei einem Notfall schnell in Sicherheit bringen können, muss die Fluchtwegbeleuchtung gewährleisten, dass sämtliche Flucht- und Rettungswege normgerecht gekennzeichnet und beleuchtet sind. Die Fluchtwegbeleuchtung besitzt dazu folgende Bestandteile:

  •       Fluchtwegleuchten, die die Flucht- und Rettungswege beleuchten
  •       Rettungszeichenleuchten (beleuchtete Rettungszeichen), die den optimalen Fluchtweg zeigen
Foto: Aintschie/Pixabay

Vorschriften für Fluchtwegbeleuchtungen

Die Technische Regeln für Arbeitsstätten A2.3 (ASR) „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ schreibt für erste und zweite Fluchtwege eine Sicherheitsbeleuchtung vor. Fluchtwege sind laut der ASR Rettungsweg, die bei einem Notfall (z.B. Feuer) zum Verlassen des Gebäudes verwendet werden. Dabei dürfen die flüchteten Menschen keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt werden. Die Fluchtwege umfassen den Beginn des Rettungsweges bis zum sicheren Bereich.

Die Fluchtwegbeleuchtung muss auf dem gesamten Rettungsweg für ausreichend Licht sorgen. Zudem schreiben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vor, dass Arbeitsstätten und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen müssen, wenn das gefahrenlose Erreichen der Fluchtwege bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ohne diese nicht möglich ist.

Flucht- und Rettungsplan

Neben den eigentlichen Lampen umfassen die Vorschriften der Fluchtwegbeleuchtungen auch einen detaillierten Flucht- und Rettungsplan, der im Gebäude gut sichtbar sein muss. Der Gebäudeplan mit allen Fluchtwegen stellt sicher, dass auch ortsfremde Personen bei einem Notfall die sicheren Fluchtwege, also etwa Nottreppen und Notausgänge, schnell finden können. Außerdem dient der Flucht- und Rettungsplan der Feuerwehr bei ihrem Einsatz als Orientierungshilfe.

Lichttechnik der Fluchtwegbeleuchtung

Die Vorschriften für die Lichttechnik der Fluchtwegbeleuchtungen sind in DIN EN 1838 sowie in ASR A3.4/3 definiert. Die Anforderungen beziehen sich immer auf einen Fluchtweg von zwei Meter Breite. Sollten die Fluchtwege breiter sein, werden diese in mehrere Zweimeterstreifen unterteilt, für die die Anforderungen dann jeweils separat erfüllt werden müssen. Die Beleuchtungsstärke an der Mittellinie darf das Verhältnis von 40:1 nicht überschreiten, weil die hohen Hell-/Dunkelunterschieden ansonsten aufgrund der Trägheit des Auges (Adaptation) dafür sorgen, dass Hindernisse nur schwer erkannt werden können.

Bei der Fluchtwegbeleuchtungen ist es am wichtigsten, dass auf der Mittelachse der Flucht- und Rettungswege eine horizontale Beleuchtungsstärke von mindestens einem Lux erreicht wird. Gemessen wird diese 20 Zentimeter über dem Boden. Im Abstand von 50 Zentimetern von dieser Mittellinie darf die Beleuchtungsstärke um maximal die Hälfte abnehmen. Die Lichtquellen müssen zudem einen Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 40 haben, damit die grünen Sicherheitszeichen gut erkannt werden können.

Umschaltzeit der Fluchtwegbeleuchtung

Neben der Beleuchtungsstärke ist bei der Fluchtwegbeleuchtung auch die Umschaltzeit entscheidend. Laut den Vorschriften muss die Fluchtwegbeleuchtung höchstens 15 Sekunden nachdem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Lichtleistung von hundert Prozent erreicht haben. Notstromaggregate mit Verbrennungsmotor haben jedoch meist eine längere Umschaltzeit. Die Fluchtwegbeleuchtung sollte deshalb zusätzlich über eine Batterie verfügen, mit der die Leuchten zumindest einige Minuten versorgt werden können. (opm)