Vorsorgende Klimaanpassung erforderlich

Die Auswirkungen des Klimawandels nehmen auch in Deutschland an Intensität, Häufigkeit und Dauer zu. Verstärkte Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel sind daher dringend erforderlich. Das neue Klimaanpassungsgesetz wird dafür den Rahmen bilden – der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung mit ein paar Ergänzungen beschlossen.

Aktuell – Die Bundesregierung kommt angesichts des Klimawandels und der vielfältigen Auswirkungen ihrer vorsorgenden Aufgabe nach und hat einen Rahmen für Bund, Länder und Gemeinden für Klimaanpassungsmaßnahmen geschaffen. Ihren Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz hat der Bundestag mit ein paar Ergänzungen am 16. November beschlossen. Bereits vorhandene Aktivitäten zum Umgang mit Klimafolgen und Extremwetterereignissen – wie die Deutsche Anpassungsstrategie – werden darin integriert.

Besser steuerbar, transparenter und gerechter
Der Klimawandel und seine Folgen sind eine Gefahr für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur sowie Natur und Ökosysteme. Verstärkte, zielgerichtete und zugleich ganzheitliche Anstrengungen sind daher erforderlich. Ziel ist es, unsere Schutzgüter widerstandsfähiger gegen die klimawandelbedingten Gefahren zu machen. Einzelne Maßnahmen sollen koordinierter vorangetrieben und besser steuerbar, transparenter sowie gerechter werden.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren sind die Klimaanpassungsmaßnahmen erweitert worden. Beispielsweise werden nun vulnerable Gruppen oder auch der Arbeitsschutz bei den übergreifenden Handlungsfeldern einbezogen. Denn bestimmte Berufsgruppen, die etwa im Freien arbeiten, sind von steigenden Temperaturen besonders betroffen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe soll eine Entsprechung als Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung erfahren.

Darüber hinaus sind vorrangig solche Maßnahmen anzugehen, die Synergien zu Maßnahmen des resilienten Wasserhaushalts und der blau-grünen Infrastruktur aufweisen. Denn ein geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlicher naturräumlicher Ausstattung kann auf natürliche Weise als Wasserspeicher dienen und ermöglicht die Verdunstung vor Ort. Dort, wo Grünanlagen, begrünte Dächer und Fassaden in der Stadt bereits anzutreffen sind, zeigen sie längst ihre positive Wirkung.

Die Regelung für konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Klimaanpassung werden in einzelnen Fachgesetzen getroffen. Noch in dieser Legislaturperiode sollen einzelne Fachgesetze mit Bezug zur Klimaanpassung novelliert werden. Im Übrigen hält das Zentrum für Klimaanpassung, das Kommunen und Gemeinden berät, eine Vielfalt an prakischen Best-practice-Maßnahmen vor.

Stärkere Betonung auf Vorsorge
Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, zudem eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu erarbeiten. Diese soll regelmäßig fortgeschrieben und entsprechend ihrer Zuständigkeit umgesetzt werden. Um die Ideen von Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen, hat es hierzu bereits einen Online-Dialog gegeben. Auf den Online-Dialog folgen fünf regionale Dialogveranstaltungen mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Parallel dazu werden Fachexpertinnen und Fachexperten aus Bundesländern, Kommunen, Verbänden und Wissenschaft mit ihren jeweiligen Expertisen beteiligt. Die Ergebnisse des breit angelegten Beteiligungsprozesses werden in die neue, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie einfließen. Das bereits bestehende Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie wird weiterentwickelt.

Die neue Strategie, deren Vorlage in 2025 vorgesehen ist, soll stärker den vorsorgenden Aspekt betonen: Neben der Anpassung an die bereits stattfindenden Klimaveränderungen soll mit Blick auf künftig häufigere, extremere und anhaltendere Folgen des Klimawandels mit entsprechenden Maßnahmen agiert werden. Denn künftige Folgen des Klimawandels, wie Hitzewellen, Dürren, Stürme, Anstiege der Meeresspiegel und Starkregenfällen, müssen jetzt angegangen werden.

Unsicherheiten kein Grund für Nichtstun
Explizit sind unvermeidbare Unsicherheiten in der Risikoabschätzung durch Vorsorgebestimmungen zu berücksichtigen. Wissenslücken hinsichtlich der Risikoabschätzung können mithin nicht als Grund für fehlendes Handeln zur Risikovermeidung und -minderung herangezogen werden.

Klimaanpassung fachübergreifend integrieren
Bei Planungen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rahmen der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidung umgesetzt werden. Es werden damit weder ein eigenständiges Prüfverfahren noch Dokumentationspflichten begründet.

Mit dem Berücksichtigungsgebot wird unter anderem eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Denn lange nicht alle Bereiche enthalten ein Berücksichtigungsgebot für Belange der Klimaanpassung. Zugleich enthalten zahlreiche Fachgesetze bereits das Gebot, die Klimaanpassung zu berücksichtigen; das Berücksichtigungsgebot verweist ausdrücklich auf diese bestehenden Fachgesetze. Andererseits sind jedoch nicht alle Planungen und Entscheidungen, die Träger öffentlicher Aufgaben vornehmen, von Belangen der Klimaanpassung betroffen. Das ist etwa der Fall, wenn keine gravierenden negativen Auswirkungen für Klimaanpassungsbelange zu erwarten sind, wie etwa bei Anlagen für Erneuerbare Energien und Netzen.

Viele Nachhaltigkeitsziele angegangen
Das Gesetz dient auch der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. So hilft es, immerhin zwölf von siebzehn Nachhaltigkeitszielen konkret umzusetzen:

In erster Linie dient das Vorhaben dazu, Maßnahmen gegen die Folgen des bereits passierten und passierenden Klimawandels sowie der möglichen künftigen Folgen zu ergreifen.
Außerdem dient er dazu, global Verantwortung wahrzunehmen, natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken.
Nicht zuletzt bezweckt das Vorhaben, den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft zu wahren und zu verbessern sowie Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung zu nutzen.
Nennenswert sind hierbei die Querverbindungen untereinander und deren integrierender Charakter. Synergien gilt es zu erkennen, sodann auch zu nutzen. Alle diese Wirkungen sind bedeutend für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von deutscher Seite aus. (opm)