Wehrhaft gegen Extremismus

Extremistinnen und Extremisten in der Bundeswehr sollen zukünftig schneller entlassen werden. Mit dem im Kabinett beschlossenen Gesetz stellt die Bundesregierung auch weiter das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das Vertrauen in das Funktionieren der Streitkräfte sicher.

Deutschland – Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung fordert, dass Angehörige der Bundeswehr „unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen“ müssen. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr stellt die Bundesregierung sicher, dass Extremistinnen und Extremisten schnell aus dem Dienst entlassen werden.

Wenn Soldatinnen und Soldaten verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, wird ihr Dienstverhältnis – unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens – im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens beendet.

Nach derzeitiger Rechtslage ist für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr und für Berufssoldatinnen und -soldaten ein aufwendiges Disziplinarverfahren notwendig, das zur Entlassung aus der Bundeswehr führt. Die durchschnittliche Dauer eines Disziplinarverfahrens beträgt derzeit jedoch vier Jahre.

Zusätzlich soll die Verurteilung durch ein deutsches Gericht auch wegen Volksverhetzung den Eintritt in die Bundeswehr verhindern. Bereits ernannte Berufssoldatinnen und -soldaten sollen ebenfalls bei einer Verurteilung automatisch aus der Bundeswehr entlassen werden. Das gilt auch für frühere Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten.

Soldaten stehen treu zur Verfassung

Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen dabei heute in großer Mehrheit fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie bekennen sich zur Verfassung des Staates, dem sie dienen und treten aktiv für diesen ein. Die Verfassungstreue der Soldatinnen und Soldaten ist die Grundvoraussetzung für das Dienstverhältnis zum Staat. Als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform sind sie den Werten und Normen des Grundgesetzes besonders verpflichtet.

Aus diesem Grund sind Extremistinnen und Extremisten in der Bundeswehr eine besondere Gefahr. Soldatinnen und Soldaten sind verpflichtet die Verfassung notfalls auch unter Einsatz des eigenen Lebens tapfer zu verteidigen. Zu diesem Zweck haben sie auch Zugang zu Kriegswaffen und Munition. Extremistische Verhaltensweisen gefährden auch die Disziplin und die Ordnung in den Streitkräften. Sie schädigen damit das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das Vertrauen in das Funktionieren der Streitkräfte. (opm)