Weitere Lockerungen bei der Cannabislegalisierung: Ambulante Versorgung wird vor große Herausforderungen gestellt

Die neuesten Formulierungsvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erlauben den Konsum von Cannabis 100 Meter vor Einrichtungen, die ausschließlich oder vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden – bislang waren 200 Meter vorgesehen.

Politik/Medizin – Parallel dazu soll der Strafrahmen bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige von einem auf zwei Jahre Mindeststrafandrohung erhöht werden. Der Besitz von Cannabis am Wohnsitz bei Eigenanbau soll von drei Cannabispflanzen und 25g auf drei Pflanzen sowie 50g getrocknetes Cannabis erhöht werden. Zuletzt ist die Kampagne des BMG zum Kinder- und Jugendschutz „Cannabis Legal, aber…“ gestartet.

„Als Neurologe und Psychiater kann ich nur eindringlich vor der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken warnen. Durch die Legalisierung wird der Cannabiskonsum weiter enttabuisiert – mit drastischen Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche, für die der Konsum schwerwiegende Gefahren für Gesundheit und Entwicklung mit sich bringt. Die Regierung stellt selbst fest: ‚Kinder und Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe der Bevölkerung. Sie sind in besonderem Maße durch Erwachsene und Trends beeinflussbar. Die vor allem neurotoxischen Effekte in sich entwickelnden Gehirnen und kardiovaskuläre Schädigungen durch Betäubungsmittel können vielschichtige gesundheitsschädigende Folgen für das gesamte spätere Leben hervorrufen'“, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann, zu den bekanntgewordenen Änderungsanträgen der Ampel-Regierung zum Cannabisgesetz.

„Allein diese sehr bedeutsame Feststellung findet beim Cannabisgesetz allerdings anscheinend keine weitere Berücksichtigung. Nun werden auch die Schutzzonen vor Einrichtungen, in denen sich in erster Linie Kinder und Jugendliche aufhalten, nochmals verkleinert: Wenn 100 Meter vor der Schule Cannabis legal konsumiert wird, begegnen Heranwachsende diesem Konsumverhalten bereits auf dem Schulweg – Kinder- und Jugendschutz sieht anders aus! Daran ändert auch ein höherer Strafrahmen bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder die Kampagne des BMG nichts. Beide Maßnahmen greifen zu kurz und werden Kinder und Jugendliche nicht vom Schwarzmarkt fernhalten.

Diese Zweifel bestehen auch auf Bundesebene. Es sieht nicht so aus, als hätte es eine Einigung mit den Politikern der SPD-Fraktion gegeben, wie man den jüngsten Äußerungen von Sebastian Fiedler entnehmen kann. Nach Aussage des Bundestagsabgeordneten und früheren Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter hat das Gesetz keinerlei Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität und verfehlt damit ein Kernziel.

Nicht zuletzt beweist die Bundespolitik mit den neuen Formulierungen zum Cannabisgesetz abermals, dass die gesundheitlichen Auswirkungen und Implikationen für die ambulante Versorgung im Gesetzgebungsprozess offenbar keine größere Rolle spielen. Schon jetzt ist klar: Durch die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken ist auch mit einem deutlich höheren ambulanten Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen und depressiven Störungen zu rechnen.

In den Praxen wird allerdings bereits heute schon am Limit gearbeitet. Eine weitere Belastung ist nicht hinnehmbar und könnte bei der derzeitigen Gemengelage das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein. Statt einer Cannabislegalisierung wäre es weitaus angebrachter, Suchterkrankten ebenso wie Patientinnen und Patienten, die an den gesundheitlichen Folgen ihres Konsumverhaltens leiden, durch eine Stärkung der ambulanten Versorgung zu helfen. Das, was uns der Gesetzgeber jetzt präsentiert, steht dem jedoch diametral entgegen – ich befürchte, er wird damit einen Schaden anrichten, dessen tatsächliches Ausmaß erst in Zukunft absehbar sein wird.“ (opm)

Foto: Jacqueline Wales/Pixabay

 

8 Kommentare

  1. Cannabis Legalisierung machen die Politiker nur deshalb, weil nach der Legalisierung die Parlamentarier es wieder umlegen werden, das es vielleicht wieder die Rentenkasse bezahlen soll, und wieder in der Zweiklassengesellschaft der Arbeitnehmer der alleine in der Rentenkasse bezahlt der Dumme ist. Das Kapital hält da zusammen, mit den Politiker, das Gewinne Maximiert wird und das Minus Sozialisiert wird. Das wird damit gemacht, denn dann dürfen alle süchtige es sich als Rezept verschreiben lassen, und der Kleine zahlt die Zeche. Cannabis Legalisierung wird uns in den Ruin der Krankenkasse führen. Da spricht keiner drüber.

  2. Prima!
    Abstand zu den Kindern verkürzen. Dies ermöglicht eine geringe Dosierung beim Mitrauchen.
    Das könnte den Effekt haben, dass es an den Schulen etwas ruhiger, oder gar lustiger zugeht.

    Nächster Schritt:
    Schluß mit der Abgabe an Heranwachsende und Erwachsene, die rauchen ja sonst den Kindern alles weg.

    🤣😂😉😉😂🤣

    1. Ihr Kommentar, der offenbar witzig sein soll, ist in Wahrheit nur weltfremd. Genauso übrigens wie der vorgesehene Mindestabstand – egal, ob jetzt 100 oder 200 m. Die Substanzen, um die es hier geht, befinden sich längst innerhalb der offenbar angedachten Bannmeile. Und wenn nicht, wäre es auch heute schon ein Leichtes, sie hineinzubringen. Jeder Schüler (zumindest an weiterführenden Schulen) weiß schon heute ganz genau, wo er was bekommen kann. Das war früher so, das ist heute so, und das wird auch immer so bleiben. Wer Kinder immun machen möchte gegen Verlockungen des Drogenkonsums, schafft das nicht durch Mindestabstände, sondern durch Überzeugungsarbeit, ein stabiles (durchaus gerne auch experimentierfreudiges) Umfeld – und nicht zuletzt dadurch, dass mal als Eltern mit gutem Beispiel vorangeht und z. B. aufs Rauchen und Alkoholtrinken verzichtet.

      1. Ihre Schelte nehme ich gelassen hin.
        Künftig sollten sie aber, bevor sie jemandem eine Eigenschaft unterstellen, für die ihnen jegliche Nachweise fehlen, ein wenig nachdenken.
        Ohne mich rechtfertigen zu müssen, möchte ich ihnen eröffnen, dass ich keineswegs weltfremd bin, wie von ihnen erwähnt.
        Mit meinem obigen Kommentar wollte ich lediglich die Lächerlichkeit der im Bericht aufgeführten Maßnahmen deutlich machen.

        Insofern findet ihr Kommentar meine Zustimmung.

        1. Für mich klang es eher so, als wollten Sie die Verkürzung des Abstandes von 200 auf 100 m kritisieren. Ich habe übrigens nicht Sie, sondern Ihren Kommentar als weltfremd bezeichnet. Das ist ein Unterschied.

  3. Ach Opa, nicht immer zurück rudern! Man muss auch mal zu seinen Positionen stehen und sich nicht den Schneid abkaufen lassen. Es sind nur Grüne und Rote die die Einstiegsdroge Cannabis als harmlos bezeichnen. Die folgen des Konsums dieser Droge sieht man deutlich im deutschen Parlament und in der zur Zeit praktizierten Politik. Ich bin froh das es recht kurzfristig zu einem kalten Entzug kommen wird.

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