Wie steht es um die Sicherheit an Viersener Schulen?

Angesichts der jüngsten Vorfälle von Vandalismus und Sicherheitsproblemen an Viersener Schulen hatten die Viersenner Grüne eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, denn seit 2020 gab es 28 Einbrücke. Nun liegen die Antworten der Verwaltung vor.

Viersen – 1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Viersen, um die Sicherheit an Schulen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Vandalismus, Einbrüche und Diebstähle?
Von den 20 städtischen Schulstandorten sind derzeit sechs Schulstandorte mit einer Alarmsicherung ausgestattet. Aus Anlass der jüngsten Einbruchserie werden kurzfristig vier weitere Schulstandorte mit einer Alarmsicherung bestückt. Diesbezügliche Aufträge sind bereits vergeben. Diese vier Schulstandorte sind wegen einer anderen Überwachungstechnik zunächst als Testobjekte vorgesehen, um Funktion und etwaige Defizite der hier geplanten Überwachung zu eruieren. Im Folgenden sollen die übrigen Schulstandorte ausgerüstet werden.

2. Existiert eine Notfallnummer in der Stadtverwaltung für Fälle von Vandalismus oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen an Schulen?
Eine interne Notfallnummer ist nicht vorhanden. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen bleibt zunächst die Polizei erste Anlaufstelle. Die mit sicherheitsrelevanten Vorfällen einhergehenden Schäden werden von den Nutzern an das Gebäudemanagement (GBM) gemeldet. Hierzu ist auch eine Kommunikation über die GBMHotline möglich.

3. Welche Unterstützung können die betroffenen Schulen bei der Bewältigung solcher Vorfälle erhalten?
Entsprechende Unterstützung kann bei der Regionalen Schulberatungsstelle für den Kreis Viersen angefragt werden.

4. Werden psychologische Betreuungsangebote für Lehrkräfte und Schüler bereitgestellt?
Insbesondere kann diesbezüglich entsprechende Unterstützung bei der Regionalen Schulberatungsstelle für den Kreis Viersen angefragt werden. Psychologische Betreuungsangebote für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler wurden seitens der Schulen bislang bei der Stadt noch nicht angefordert. Wenn sich betroffene Schulen an die Bürgermeisterin wenden, könnte eine Koordination an die interne „Stabsstelle Krisenintervention“ erfolgen.

5. An welchen Schulen in Viersen gab es, außerhalb des Schulbetriebs, seit 2020 Vandalismusschäden, Einbrüche oder ähnliche Vorfälle und was genau ist jeweils passiert?
Seit 2020 gab es 28 Einbrüche in Viersener Schulen bzw. angeschlossenen Sporthallen. Dies betraf Schulen im gesamten Stadtgebiet:
• GGS Rahser
• KGS Paul-Weyers-Schule, Boisheim
• Anne-Frank-Gesamtschule
• PRIMUS-Schule
• GGS Brüder-Grimm-Schule
• Clara-Schumann-Gymnasium
• Förderzentrum West des Kreises, ehem. Diergardtschule
• KGS Martinschule
• Realschule an der Josefkirche
• GHS Max-von-der-Grün-Schule
• KGS Agnes-van-Brakel-Schule
• KGS an der Zweitorstraße
• GGS Albert-Schweitzer-Schule
• Erasmus-von-Rotterdam-Gymnasium
• GGS Körnerschule

Der Schadensumfang ist unterschiedlich. In den meisten Fällen sind Türen und/oder Fenster beschädigt worden und teilweise wurden Inventargegenstände entwendet. In den letzten Jahren waren dies vornehmlich Elektronikgegenstände. Vandalismusschäden bzw. vorsätzliche Beschädigungen (z.B. Graffiti) außerhalb des Schulbetriebes werden nicht gesondert nach Uhrzeit erfasst, so dass eine differenzierte Aufteilung zwischen innerhalb und außerhalb des Schulbetriebes eingetretenen Schäden nicht möglich ist.

6. Welche Kosten sind der Stadt durch diese Schäden entstanden?
Die Einbruchschäden sind vollumfänglich von der städtischen Sachversicherung umfasst. Ein finanzieller Schaden bei der Stadt verbleibt nicht. Die Schadenhöhen aller Schäden wurde bei der zuständigen Versicherung angefragt. Dies nimmt aufgrund der Vielzahl der Schäden längere Zeit in Anspruch. Die Zahlen werden Ihnen nachgereicht.

7. Beabsichtigt die Stadt, Maßnahmen wie Videoüberwachungen einzusetzen?
Die Stadt Viersen beabsichtigt, an städtischen Schulen ein Alarmierungssystem einzusetzen, welches sowohl eine Videoauswertung als auch Geräuschüberwachung ermöglicht.

8. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Einführung von Videoüberwachung an Schulen zu beachten?
Es ist keine permanente Videoüberwachung beabsichtigt. Jedoch sind auch bei der geplanten Videoauswertung nach Alarmierung die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Die Einbindung und Abstimmung der Videoüberwachung je Anlage ist einzelfallbezogen mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Viersen abzustimmen. Hierbei ist die mit Videotechnik auswertbare Fläche ausschlaggebend. (opm)