Winterreifenpflicht in Deutschland: Was Autofahrer wissen sollten

Mit dem Einzug des Herbstes – insbesondere mit dem des Monats Oktober – füllen sich in den Autowerkstätten die Auftragsbücher: Es ist Zeit, dem Fahrzeug Winterreifen aufzuziehen.

Service – Weitere Informationen über Winterreifen findet man auf AUTODOC. Während einige diese Aufgabe auf dem eigenen Grundstück in Eigenregie übernehmen, stellt sich die Frage, ob der Wechsel der Reifen überhaupt verpflichtend ist. Um dies sachlich korrekt zu beantworten, lohnt es sich, hinter die Kulissen des Gesetzbuchs zu blicken. Was es mit der Winterreifenpflicht in Deutschland tatsächlich auf sich hat und wie es um die Sicherheit eines Fahrzeugs mit Winterbereifung steht, fasst dieser Artikel in einem kleinen Reifenporträt zusammen.

Foto: ASSY, Pixabay

Was die Verpflichtung zur Kfz-Winterbereifung beinhaltet

Eine Pflicht, dem Auto Winterreifen aufzuziehen, ergibt sich in Deutschland lediglich situativ: Kommt es zu einem Unfall, der auf eine der Witterung unangepasste Bereifung zurückzuführen ist, stehen sowohl der Fahrzeugführer, als auch der Halter des Kfz in der Haftung. Allgemeine Verpflichtungen zum Fahren mit Winterbereifung sind in Deutschland hingegen nicht im Gesetz verankert. Einen verpflichtenden Charakter erhält die Art der Bereifung demnach erst in Situationen, die mit anderen Reifen hätten verhindert werden können.

Der richtige Zeitpunkt für die Winterbereifung

Das deutsche Gesetz sieht in § 2 (3 a) StVO (Straßenverkehrsordnung) Winterreifen für Kraftfahrzeuge vor, wenn die winterlichen Verhältnisse auf den Straßen einen Unfall durch ungeeignete Bereifung begünstigen können.

Hierbei handelt es sich konkret um

  • eine lose Schneedecke
  • Schneematsch
  • gefrorenen Schnee
  • überfrorenen Regen (Eisglätte)
  • Glätte durch Raureif

und weitere Zustandsdefinitionen, in denen sich Straßen bei stark sinkenden Temperaturen befinden können.

Was leisten Winterreifen im Allgemeinen?

Bei Winterreifen mit den Maßen 205/55 R16 und in anderen Größen erkennt man bereits auf den ersten Blick, dass das Profil der Bereifung hinsichtlich winterlicher Straßenverhältnisse eine wichtige Rolle spielt. Das Profil zeigt sich entgegen jenem bei Sommerreifen deutlich strukturierter und ist feiner als das bei anderen Reifen. Ein weiterer Unterschied zu Sommer- oder Ganzjahresreifen ergibt sich aus der Zusammensetzung der Gummierung: Damit das Fahrzeug auf der schnee- oder eisglatten Straße besseren Halt hat, ist die Gummimischung bedeutend weicher. Hieraus resultiert, dass das Fahrzeug optimaler auf der Straße liegt und die Einpresstiefe der Reifen in den Untergrund so hoch ist, dass das Risiko des Rutschens wie Schnee in der Sonne schmilzt.

Mögliche Strafen bei Nichteinhaltung und Unfällen

Wer trotz der allgemeinen Empfehlung zu Winterreifen keinen Reifenwechsel vollzieht und in einen Unfall verwickelt wird, kann unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden – auch dann, wenn man keine offensichtliche Schuld am Unfall trägt. Nimmt die Polizei den Unfallschaden auf und stellt sie fest, dass der Unfall durch eine andere Bereifung hätte verhindert werden können, drohen finanzielle Strafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Derjenige, der sich ohne Winterreifen hinter das Steuer setzte, muss dann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro entrichten (kann bei Behinderung Anderer auf 80 Euro erhöht werden) und erhält einen Punkt in der Flensburger Kartei. Da in Deutschland auch die Haftung des Fahrzeughalters eine Rolle spielt, kann auch dieser einen Punkt in Flensburg und die Verpflichtung zu einer weiteren Bußgeldzahlung von 75 Euro erhalten.

Reifenprofil bei Winterreifen auf dem Prüfstand

Unter adac.de erhalten Fahrzeugführer und -halter ebenso wichtige Informationen zur benötigten Profiltiefe bei der Bereifung eines Kraftfahrzeugs, denn bloße Winterreifen genügen nicht. Sind die Winterreifen bereits so stark herunterradiert, dass ihre Profiltiefe 1,6 Millimeter unterschreitet, müssen sie gegen neue Winterreifen ausgetauscht werden. Aber auch dann, wenn die Reifen ein bestimmtes Alter überschritten haben, ist es Zeit, ihnen Adieu zu sagen und eine neue Bereifung zu beschaffen: Als Faustregel gelten hierbei 6 Jahre – solange bleibt die Gummimischung im Durchschnitt verhältnismäßig weich, um nichts von ihrer wichtigen Funktionalität einzubüßen. Weiterhin ist beim Fahren absolute Aufmerksamkeit gefragt: Fühlt sich das Fahren bereits auf einer losen Schneedecke schwammig an, so sollte ein zeitnaher Austausch der Reifen in Erwägung gezogen werden.

Von einer Winterreifenpflicht ausgenommene Fahrzeuge

Anders als Pkw, Transporter und Lkw verhält es sich mit der Winterreifenpflicht in Deutschland bei ausgewählten Fahrzeugen. Nicht betroffen von den Regelungen der Winterreifenpflicht sind Motorräder und andere bereifte Fahrzeuge, die lediglich einspurig unterwegs sind. Dies gilt ebenso für Krankenfahrstühle, die mit einem Motor betrieben werden (vgl. § 2 Nr. 13 FZV) sowie für Fahrzeuge, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommen.

Fazit

Wie auch in anderen Bereichen ist beim Fahren unter winterlichen Verhältnissen ein hohes Maß an Umsichtigkeit gefragt. Im Zweifel gilt es, die bisherigen Winterreifen gegen eine neue Bereifung auszutauschen. Ganzjahresreifen können lediglich dann als Winterreifen gefahren werden, wenn sie eine M+S-Kennzeichnung oder das Alpine-Symbol haben. (opm)