Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt Wolfsnachweise in Kempen, Borken und Steinfurt. Die Sichtungen in dieser Woche in Mönchengladbach, Viersen und Schwalmtal bleiben weiterhin unbestätigt.
Kempen – Am 19. März 2023 wurden in Kempen (Kreis Viersen) durch Bisse getötete Schafe gemeldet. Genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen haben als Verursacher einen jungen männlichen Wolf mit der Kennung GW2807m ermittelt.
Er stammt aus dem Wolfsrudel Hechtel-Eksel im belgischen Flandern. Hier lebt nach Auskunft der belgischen Behörden ein Wolfspaar, das seit 2020 Jungtiere aufzieht. GW2807m wurde zwischen April und Oktober 2022 mehrfach im Elternterritorium genetisch nachgewiesen. Am 20. März 2023 wurde in Kempen (Kreis Viersen) ein weiteres Schaf von einem Wolf getötet. In diesem Fall war es nicht möglich, das Individuum zu ermitteln.
Am 29. März 2023 wurde dieser Wolfsrüde erneut an getöteten Schafen in Vreden (Kreis Borken) und am 30. März 2023 in Steinfurt (Kreis Steinfurt) genetisch nachgewiesen. Der junge Wolf hatte sich auf der Suche nach einem eigenen Territorium mittlerweile etwa 200 km von seinem Herkunftsrudel im belgischen Flandern entfernt. Sein aktueller Verbleib ist nicht bekannt.
Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf landesweit Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.
Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. In den Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.
Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.
Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.
Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/. (opm)