2G/3G in den Schulferien – Abweichende Regeln vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022

Während der Schulferien gelten für den Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 besondere Regelungen für Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf 2G- und 3G-Anforderungen nach der Corona-Schutzverordnung. Das gilt sowohl bei Besuchen in den Dienststellen der Stadtverwaltung als auch in der Stadtbibliothek und der Städtischen Galerie im Park.

Viersen – 3G im Stadthaus und den Rathäusern: Vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 (Schulferien) gelten nur Kinder vor dem Schuleintritt als getestet. Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert sind, müssen in diesem Zeitraum ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen.

2G in der Stadtbibliothek und der Städtischen Galerie im Park: Vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 (Schulferien) gilt die Gleichstellung mit Immunisierten nur für Kinder bis zum Schuleintritt. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um Immunisierten gleichgestellt zu werden. (opm)

Foto: geralt/Pixabay