Gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Ob wichtige Krebsmedikamente oder Fiebersäfte für Kinder – in der Vergangenheit gab es Lieferengpässe bei manchen Medikamenten. Dem will die Bundesregierung nun entgegenwirken. Mit Anreizen beim Preis, einem Frühwarnsystem – und neuen Regeln in der Apotheke. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hat nun auch der Bundesrat die gesetzlichen Regelungen gebilligt.

Gesundheit – Die Bundesregierung will die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland sicherstellen. Denn hier gab es in den vergangenen Jahren deutlich ansteigende Lieferengpässe –  insbesondere bei den patentfreien Arzneimitteln. Das Kabinett hatte daher den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes beschlossen. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt.

Herstellung in Europa stärken

Um Lieferengpässen entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Vielfalt der Arzneimittel-Anbieter zu erhöhen und damit die Arzneimittel-Lieferketten mehr zu diversifizieren. Daher sollen europäische Produzenten stärker zum Zuge kommen, allerdings zunächst nur bei Antibiotika. Hier sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, bei ihren Rabattverträgen Hersteller mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum zusätzlich zu berücksichtigen.

Austauschregeln, Vorratshaltung und Frühwarnsystem

  • Vorgesehen sind zudem vereinfachte Austauschregelungen für die Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken: Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Für den Austausch sollen Apotheken und Großhändler einen Zuschlag erhalten.
  • Außerdem sollen für bestimmte wichtige Medikamente größere Vorräte als bisher gehalten werden. So sollen beispielsweise Krankenhausapotheken einen Sicherheitspuffer für Engpässe anlegen.
  • Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, um drohende Lieferengpässe rechtzeitig zu erkennen. Das Institut erhält zusätzliche Informationsrechte etwa gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. (opm)