Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden im Bundesrat eingebracht

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen.

Magazin – Ziel der Widerspruchslösung ist es, dass die Personen, die der Organspende positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung aber bisher nicht dokumentiert haben, als zukünftige Organspenderin bzw. Organspender erfasst werden.

„Ich freue mich sehr, dass wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in den Bundesrat einbringen konnten. Uns geht es bei diesem Gesetzesantrag darum, dass der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode nochmal über die Einführung der Widerspruchslösung berät und abstimmt. In Deutschland warteten Ende 2023 rund 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Im gesamten Jahr 2023 wurden aber nur 2.900 Organe von 965 Menschen gespendet. Folge des Organmangels ist der Tod auf der Warteliste beziehungsweise unzumutbar lange Wartezeiten auf ein Organangebot und Einschränkungen in der Lebensqualität. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren viel über Organspende aufgeklärt. Die Wahrheit ist aber: All das hat bisher nicht dazu geführt, dass unser Dokumentationsproblem behoben wird: Nur rund 40 Prozent der Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende dokumentiert. In mehreren Umfragen liegen gleichzeitig die Zustimmungsraten zur Organspende bei mehr als 80 Prozent. Ich bin der Meinung, dass es einem erwachsenen Menschen zuzumuten ist, die Entscheidung über eine Organspende für sich zu treffen – wobei ich ganz klar sage, dass jede Entscheidung, egal ob Ja oder Nein, in jedem Fall moralisch und in jeder Hinsicht vollkommen in Ordnung und integer ist. Wie man über Organspende denkt, ist eine zutiefst persönliche Frage und Entscheidung. Will man das oder nicht. Und ich sage es ganz deutlich: Eine Begründung ist nicht erforderlich“, sagt Gesundheitsminister Laumann.

„Die Frage, dass man zu Lebzeiten entscheidet, dass nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, damit andere Menschen wieder eine höhere Lebensqualität haben, ist aus meiner Sicht ein über den Tod hinaus geltender Liebesbeweis an die Menschheit. In diesem Sinne werbe ich für die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden“, so Laumann weiter.

Hintergrund:

Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung bei der Organspende. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.

Zahlreiche europäische Länder haben die Widerspruchslösung bereits eingeführt. Deutschland importiert Organe aus diesen Ländern mit entsprechend höheren Spenderzahlen über den Verbund der internationalen Vermittlungsstelle „Eurotransplant“.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs können folgender Pressemitteilung entnommen werden:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesratsinitiative-aus-nordrhein-westfalen-zur-einfuehrung-der

Der Gesetzentwurf ist auf der Webseite des Bundesrates zu finden: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/278-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs wird er nun von den Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt es im Plenum des Bundesrates zur Abstimmung, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf annehmen und in den Bundestag einbringen will. In diesem Fall muss sich der Bundestag erneut mit der Frage der Widerspruchslösung beschäftigen. (opm)