Viersener Grünen setzen sich für Fahrradnutzung auf den Wochenmärkten ein

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Viersen fordert eine Überprüfung der aktuellen Marktsatzung, die das Mitführen von Fahrrädern auf den Wochenmärkten der Stadt untersagt. Mit einem formellen Antrag an die Bürgermeisterin zielt die Partei darauf ab, die Regelung vor dem Hintergrund sinkender Besucherzahlen und rückläufiger Umsätze anzupassen.
Von RS-Redakteurin Ebru Ataman

Viersen – Die bestehende Marktsatzung aus dem Jahr 1985 verbietet das Mitführen von Fahrrädern auf den Wochenmärkten der Stadt, um Gefährdungen und Behinderungen zu vermeiden. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen erscheint diese Regelung den Grünen nicht mehr zeitgemäß. Die Wochenmärkte in Viersen, einschließlich der Märkte in Dülken, Süchteln und auf dem Remigiusplatz, verzeichnen seit Jahren einen Rückgang an Besuchern. Die pandemiebedingten Umsatzsteigerungen im Jahr 2020 konnten den langfristigen Trend nicht umkehren, und 2023 gingen die Umsätze erneut bundesweit zurück, in NRW sogar um mehr als 10 Prozent.

Die Grünen plädieren für eine differenzierte Anpassung der Marktsatzung, die den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Stadtteile Rechnung trägt. Während das Fahrradverbot auf dem belebten Wochenmarkt am Hermann-Hülser-Platz möglicherweise gerechtfertigt sei, sehen sie auf den weniger frequentierten Märkten keinen Grund für ein generelles Mitführverbot.

Die Viersener Grünen setzen sich dafür ein, die Marktsatzung an den Zeitgeist anzupassen und die Wochenmärkte wieder zu einem lebendigen Treffpunkt für alle Bürger zu machen. Mit ihrem Antrag möchten sie erreichen, dass der Marktbesuch attraktiver und zugänglicher wird, um somit die Ortskerne zu beleben und die lokale Wirtschaft zu stärken. Die Erlaubnis, Fahrräder auf den Wochenmärkten mitzuführen, könnte laut den Grünen mehrere Vorteile mit sich bringen. Insbesondere jüngere Menschen, die das Fahrrad häufig als bevorzugtes Verkehrsmittel nutzen, könnten ihre Einkäufe direkt in Fahrradtaschen oder -körben verstauen. Das aktuelle Verbot erschwert ihnen den Marktbesuch und könnte potentielle Kunden abschrecken. Ohne das zeitraubende Suchen nach Parkplätzen könnten Marktbesucher schneller und unkomplizierter anreisen. Dies wäre besonders an Tagen mit hohem Besucheraufkommen ein klarer Vorteil. In Stadtteilen wie Süchteln, wo das Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt ist, könnten Radfahrer den Markt direkt ansteuern, statt lästige Umwege in Kauf nehmen zu müssen.

Die derzeitige Regelung gehe an der Bürgerschaft vorbei und stößt bei immer mehr Menschen auf Unverständnis, sind sich die beiden Grünen-Sprecher Maja Roth-Schmidt und Jörg Eirmbter-König sicher. Durch die Anpassung der Satzung würde nicht nur die Attraktivität der Wochenmärkte gesteigert, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Grünen sehen in dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt, um Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen und somit die Lebensqualität in Viersen zu erhöhen. (ea)

Foto: Rheinischer Spiegel