Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein informiert Unternehmen über neue EU-Vorschriften zur Tachographenpflicht.
Region – Ab dem 1. Juli müssen auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagebeförderungen eingesetzt werden, mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Damit sich Unternehmen rechtzeitig auf die Anforderungen vorbereiten können, lädt die IHK für den 28. April, 10 bis 12 Uhr, zum Webinar „Tachographenpflicht 2026 – Neue Regeln für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen“ ein. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die neuen Regelungen betreffen zahlreiche Unternehmen, die bisher nicht unter die Tachographenpflicht fielen – insbesondere Kurier-, Express- und Paketdienste, Handwerksbetriebe, Bau- und Servicedienstleister sowie Unternehmen der Lebensmittel- und Ersatzteillogistik, die internationale Transporte mit leichten Nutzfahrzeugen durchführen. Für sie ist künftig der Einsatz eines intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Gen2V2) verpflichtend. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können erhebliche Konsequenzen haben. Neben hohen Bußgeldern, Fahrverboten und behördlichen Kontrollen können auch Unternehmen und Geschäftsführende in die Haftung genommen werden. „Eine rechtzeitige Vorbereitung ist daher entscheidend – etwa durch die Prüfung des Fuhrparks, technische Nachrüstung der Fahrzeuge sowie Schulung von Fahrern und Disponenten“, sagt Michael Iwanowski, IHK-Berater für Verkehr und Mobilität.
Referent des Webinars ist Olaf Horwarth, Inhaber des Unternehmens SBS Fleet Competence und Mitglied im Tachographen-Forum der EU-Kommission. Er gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen, die praktischen Umsetzungsschritte und die möglichen Risiken bei Verstößen.
Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich unter: events.mnr.ihk.de/VML126
(opm)




