Die Kindertagespflege wird immer beliebter, vor allem bei Eltern von Kindern ab dem ersten Lebensjahr. Die Betreuung in dieser Form bietet ein familienähnliches und flexibles Angebot und ermöglicht Familie und Beruf zu vereinbaren.
Kreis Viersen – Neben Kindertageseinrichtungen haben aber auch Kindertagespflegepersonen einen gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Förderung und Erziehung des Kindes.
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson hat, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
Spaß am Umgang mit Kindern, Zeit, Interesse, Einfühlungsvermögen und Verständnis Bereitschaft längerfristig Verantwortung zu übernehmen und offen zu sein für pädagogische Fragen Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung – eine pädagogische Ausbildung ist von Vorteil, aber keine Bedingung deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveaustufe B nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) einwandfreies erweitertes Führungszeugnis aller Personen über 18 Jahre im Haushalt gesundheitliche und psychische Belastbarkeit, Nachweis durch ärztliche Bescheinigung geeignete Räumlichkeiten zur Betreuung der Kinder Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Jugendamt.
Anschließend erfolgt eine 300 Stunden umfassende Qualifizierung nach dem sogenannten Qualifizierungshandbuch für die Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege (QHB). Die Grundqualifizierung ist unterteilt in einen tätigkeitsvorbereitenden Teil von 160 Unterrichtseinheiten von rund drei bis sechs Monaten (Stufe 1) und einen tätigkeitsbegleitenden Teil von 140 Unterrichtseinheiten (Stufe 2).
In der ersten Stufe kommt noch ein Praktikum von 80 Stunden hinzu, das zur Hälfte in einer Kindertageseinrichtung und zur anderen Hälfte bei einer Kindertagespflegeperson zu absolvieren ist. Neben weiteren Unterrichtseinheiten in Einzel- und Gruppenarbeit endet dieser Teil mit einem Kolloquium und einem Zertifikat zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Die zweite Stufe baut hierauf auf und kann während der Tätigkeit begleitend durchgeführt werden. Nach rund neun bis zwölf Monaten endet dieser Unterrichtsteil mit einem Kolloquium und der Qualifikation als Kindertagespflegeperson.
Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich beim Jugendamt des Kreises Viersen bewerben per E-Mail an: vanessa.broexkes@kreis-viersen.de In einem persönlichen Gespräch erfolgt eine Einschätzung der Eignung und Absprache des weiteren Vorgehens. Für Fragen und Informationen steht die Fachberatung unter Telefon 02162 / 391683 zur Verfügung. (opm)