NRW-Wirtschaftsministerium legt Berufung gegen die Sofort-Hilfe-Urteile ein.
NRW – Das Land NRW akzeptiert die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen in Sachen Corona-Soforthilfe-NRW 2020 nicht und legt Berufung beim OVG Münster ein. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Landesregierung auf, die Urteile der Gerichte zu akzeptieren und den Soloselbstständigen die ausgezahlten Hilfen zu erlassen. In allen drei Urteilen wurde die Rechtswidrigkeit der Schlussbescheide des Landes NRW festgestellt. In NRW sind rund 2500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingelegt worden. Damit gibt es für die Betroffenen weiterhin eine Rechtsunsicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zugunsten der Antragsteller*innen beruht darauf, dass Antragsformulare und Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe seien missverständlich formuliert gewesen. „Unklarheiten gehen immer zulasten der Behörden, nicht der Empfänger“, so wird die damalige Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf zitiert.
„Wir fordern die Landesregierung NRW auf, dieses Verfahren zu stoppen. Den Soloselbstständigen eine Rechtssicherheit und in der Krise eine finanzielle Hilfe zu geben. Die bereitgestellten und nicht ausgegebenen Mittel aus dem Corona-Sondertopf können dafür verwendet werden. Dazu gehört auch die Gleichbehandlung von Selbstständigen, die die erhaltenen Hilfen zurückgezahlt haben“, so Frank Bethke, stellv. Landesleiter ver.di NRW.
„Leider hat die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer bislang immer noch keine Zeit gefunden, uns für die Übergabe unserer Petition „Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe“ einzuladen“, so Kathy Ziegler, Sprecherin der Kommission der Selbstständigen im Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen und Initiatorin der Petition. (opm)




