Ab sofort Entsorgung von Speiseresten in der Biotonne im Kreis Viersen möglich

Seit Anfang des Jahres dürfen im Kreis Viersen auch Speisereste in der Biotonne entsorgt werden.

Kreis Viersen – Dazu zählen etwa Eierschalen, feste Milchprodukte wie Käse oder Quark, Fischgräten und Knochen, gekochte Essensreste oder verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung. Roher Fisch, rohes Fleisch oder Kleintierstreu dürfen dagegen nicht in der Biotonne entsorgt werden.

„Mit einer breit angelegten Kampagne wollen wir die Menschen im Kreis Viersen darüber informieren, was nun über die Biotonne entsorgt werden darf und dass wir die Abfälle zur Energieerzeugung nutzen“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Damit leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz und nutzen vorhandene Ressourcen effektiver.“

Die Bioabfälle aus dem Kreis Viersen werden seit Anfang 2024 in der neuen Bioabfallbehandlungsanlage in Kamp-Lintfort verwertet. Hier wird neben Kompost auch Biogas aus den Abfällen erzeugt, aus welchem dann in zwei Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewonnen wird.

„Der vom Land NRW aufgestellte Abfallwirtschaftsplan gibt vor, dass alle Bioabfälle möglichst getrennt erfasst und hochwertig verwertet werden sollen. Mit unserer neuen Bioabfallbehandlungsanlage am Asdonkshof haben wir die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch gekochte Speiseabfälle künftig über die Biotonne entsorgt werden dürfen“, sagt Rainer Röder, erster Betriebsleiter des Abfallbetriebs des Kreises Viersen.
Die angelieferten Bioabfälle werden in der neuen Anlage zunächst zerkleinert und dann gesiebt, um Störstoffe, wie etwa Metall und Plastiktüten, herauszufiltern. Bei der Vergärung der Bioabfälle entsteht durch die Zersetzung der Biomasse durch Mikroorganismen Biogas, aus dem rund sechs Millionen Kilowattstunden Strom produziert werden können. „Die Energie, die es benötigt, ein Smartphone einmal aufzuladen, steckt zum Beispiel allein in drei Bananenschalen. Und diese Energie kann die neue Bioabfallbehandlungsanlage wieder aus dem Bioabfall herausholen“, veranschaulicht Röder.

Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen positioniert sich bei der Neuerung ganz klar gegen Lebensmittelverschwendung: „Jede Person in Deutschland wirft im Schnitt 78 kg teilweise noch genießbare Lebensmittel weg. In der Produktion von Lebensmitteln steckt viel Energie. Daher sollten Speisen nur dann entsorgt werden, wenn sie nicht mehr genießbar sind“, erläutert Christian Böker, Leiter des Abfallbetriebes des Kreises Viersen.

Das darf in die Biotonne:
Aus der Küche (tierische Herkunft)

Eierschalen
Feste Milchprodukte wie Käse und Quark
Feste Speisefette
Fischgräten und Knochen
Gekochte Fischreste
Gekochte Fleischreste
Verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung

Aus der Küche (pflanzliche Herkunft)

Brotreste und Reste von anderen Backwaren
Feste Speisefette
Gekochte Essensreste
Gemüsereste und Gemüseschalen
Kaffeesatz mit Filtertüten aus Papier
Nussschalen
Obstreste und Obstschalen
Teebeutel aus Papier und ohne Etikett und ohne Metallklammern

Aus dem Garten

Baum- und Strauchschnitt bis maximal 5 cm Durchmesser Blumenerde in kleinen Mengen
Blumen- und Pflanzenreste
Erntereste von Gemüsebeeten
Fallobst
Laub und Nadeln
Moos
Pflanzen ohne Topf
Rasenschnitt
Wildkräuter (Unkraut)

Sonstiges

Holz-Späne/Sägemehl/Holzwolle (unbehandelt und sauber)
Küchenkrepp, wenn darin der Bioabfall eingeschlagen ist
Zeitungspapier, wenn darin der Bioabfall eingeschlagen ist
Sammelbeutel aus Papier (nur komplett biologisch abbaubar ohne Plastikfolie)

Das darf NICHT in die Biotonne:
Tierische Produkte

Roher Fisch/Rohes Fleisch

Verpackungen
Zum Beispiel: (auch wenn „kompostierbar“ darauf steht)

Einweg-Geschirr
Kaffeekapseln
Verpackte Lebensmittel
Tüten aus Plastik oder Bio-Plastik

Restabfall

Asche
Flüssiges Speiseöl
Holzkohle
Hygiene- und Kosmetikartikel
Medikamente
Staubsaugerbeutel
Windeln
Zigarettenstummel und Tabakreste
Katzen-/Kleintierstreu
Tote Tiere/Tierkadaver

Mehr Informationen unter: www.biotonne-kreis-viersen.de (opm)

Christian Böker und Landrat Dr. Andreas Coenen stellen die Informationskampagne zur Biotonne vor. Foto: Kreis Viersen

4 Kommentare

  1. Ist ja eine schöne Idee aus Biomüll Energie zu gewinnen!
    Warum allerdings kostet dann laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung – der Stadt Viersen (AGS) vom 17.12.2014
    In der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 13.12.2023
    § 4 Gebührensätze
    (1) Die Gebühren betragen:
    . nach Behältervolumen in Liter nach § 3 Absatz 1 Ziffer 3
    3.1 – im System Graue Tonne je Liter 0,032 €
    3.2 – im System Braune Tonne je Liter 0,033 €
    müsste System Braune Tonne nicht günstiger sein?
    Um mehr Biomüll zu verwerten und Energie zu erzeugen!
    Oder ist die Erzeugung von Biogas teurer wie die thermische Umwandlung (Müllverbrennung) des Restmülls?
    Wobei auch bei der Müllverbrennung Energie (und CO2) frei gesetzt wird!

    1. Ich stimme ihnen, vom Grundsatz her, zu.
      Aufwand der Abfuhr und die Kosten der Anlage müssen ja, zumindest bis zur Amortisierung der Anlage, erstmal finanziert werden.

      Wenn dann die Einnahmen aus der Veräußerung von Gas und Wärme die Kosten decken oder gar Gewinne abwerfen, sollte diese zu Gunsten der Bürger, ergo zur Gebührensenkung, führen, was gerecht wäre.

      Aber, mal ehrlich, wo gibt es noch Gerechtigkeit…..

      1. Sehr geehrter Opa,
        natürlich muss sich eine Anlage Amortisieren dies tut sie allerdings nur dann wenn sie stetig läuft!
        Heißt im Umkehrschluss je mehr Biomüll der Kreis Viersen sammelt desto mehr Energie kann erzeugt werden um so schneller sinkt der „Stundensatz“ der Anlage!
        Ergo muss ich auch Anreize schaffen den Müll richtig zu entsorgen!
        Jemand der noch keine Biotonne hat, wird solange die Bereitstellung der Braunen Tonne ebenso viel kostet wie die einer Graue Tonne, und die Entsorgung über die Graue Tonne wenn auch nur 0.001€/L günstiger ist sich keine Braune Tonne zusätzlich ins Haus holen!
        Nicht für 78kg Lebensmittel die wir in Deutschland im Durchschnitt entsorgen!
        Da ist es günstiger die Graue Tonne zweimal mehr im Jahr vor die Tür zu stellen!

        Und das mit der Gerechtigkeit, ja da könnte man noch lange, lange drüber philosophieren 😉

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