Antrag zur Satzungsänderung für Bürgerentscheide gescheitert

Im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss wurde der Antrag der Fraktion „Grüne im Rat der Stadt Viersen“ zur Satzungsänderung für Bürgerentscheide durch die Mehrheit von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Viersen – Die derzeitige Satzung sieht ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem zuerst nur eine Abstimmungsbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten versendet wird, mit welcher die eigentlichen Wahlunterlagen erst noch beantragt werden müssen.

Aus Sicht der Grünen stellt das zweistufige Wahlverfahren eine zusätzliche Hürde zur Teilnahme am Bürgerentscheid dar. Unterstützt wird diese Kritik von Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. „Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen ist eine spürbare Verbesserung der lokalen Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger!“, so Achim Wölfel.

Die Verwaltung in Viersen hatte empfohlen, die Satzung nicht zu ändern. Sie begründet dies mit zusätzlichen Kosten und der Erfahrung mit Briefwahlunterlagen in vorangegangenen Wahlen, die gezeigt hätten, dass Bürgerinnen und Bürger teilweise mit dem Ausfüllen von Wahlscheinen und dem richtigen Verpacken von Briefwahlunterlagen überfordert waren.

In anderen Kommunen scheint die Satzungsänderung jedoch die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Mitte Februar 2023 aktualisierte z.B. Engelskirchen seine Satzung, sodass alle Abstimmungsberechtigten die Briefwahlunterlagen nicht mehr extra beantragen müssen. Mit der Benachrichtigung über die Abstimmung erhielten alle Bürger die Abstimmungsunterlagen mit Stimmzettel, Stimmumschlag und Stimmbriefumschlag sowie das Abstimmungsheft direkt mitgeschickt.

„Beinahe die Hälfte der Abstimmungsberechtigten hat sich am Bürgerentscheid beteiligt. Damit liegt die Abstimmungsbeteiligung weit über dem NRW-Durchschnitt von 32 Prozent. Das lässt sich gut auf die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen zurückführen, die in Engelskirchen erstmals zum Einsatz kam“, so Wölfel weiter. Andere Kommunen sollten sich laut Wölfel ein Beispiel an Engelskirchen nehmen.

Für die laufenden Bürgerbegehren der Quartierkids und PRIMUS ist Zukunft wäre eine Satzungsänderung zwar nicht mehr rechtzeitig zum Bürgerentscheid wirksam geworden, trotzdem „hätten wir uns für zukünftige Bürgerbegehren diese sinnvolle Anpassung zum Abbau von demokratischen Hürden gewünscht“, so Stefan Winz, einer der Initiatoren von PRIMUS ist Zukunft. (opm)

Quellen:

https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/automatische-zusendung-der-briefwahlunterlagen-wirkt-hohe-abstimmungsbeteiligung-bei-engelskirchener-buergerentscheid

https://ris.viersen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZT-HV1uVHKf1BkmbvvFpzP-38EHBPeL2u3aIu9UFQkpK/Sitzungsvorlage_2023-3718-FB_10-III.pdf

Foto: Privat