Höhere monatliche Förderbeträge, aber weniger Geförderte: Das ist ein Ergebnis des im Kabinett beschlossenen Berichts zur Überprüfung der Regelsätze beim BAföG. Diese werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Sätze den Veränderungen der Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.
Deutschland/Ausbildung – Die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei das BAföG. Wichtig dabei ist, dass die Leistung regelmäßig an sich veränderte Lebenshaltungskosten angepasst werden. Der aktuelle, im Kabinett beschlossene Bericht betrachtet den Zeitraum von 2016 bis 2020.
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts
- Die durchschnittlichen monatlichen Förderbeträge sind für Studierende um 23,5 Prozent gestiegen (auf 574 Euro), für Schülerinnen und Schüler um rund 16 Prozent auf 503 Euro.
- Die Zahl der im Jahresdurchschnitt Geförderten ist hingegen um 18 Prozent gesunken. Bei den Studierenden um rund 14,8 Prozent, bei Schülerinnen und Schülern um 27 Prozent.
- Die Gesamtausgaben des Bundes für das BAföG lagen 2020 bei rund 2,9 Milliarden Euro.
- Aufgrund von Corona wurden 2020 sehr kurzfristig Lösungen für BAföG-Bezieher geschaffen, um sicherzustellen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen nicht zusätzlich noch zu finanziellen Verlusten führen.
Schlussfolgerungen der Bundesregierung
In ihren Schlussfolgerungen zum Bericht bekräftigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung des BAföG für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung und damit für eine breite Bildungsbeteiligung. Das BAföG ist und bleibt der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung.
Mit den Leistungsverbesserungen durch das 26. BAföG-Änderungsgesetz (vom Juli 2019), aber auch mit der Optimierung der Antrags-Formblätter und der Bereitstellung eines digitalen Online-Antragsassistenten wurden Anpassungen vorgenommen. Das BAföG müsse auch in Zukunft den Personenkreis mit Unterstützungsbedarf erreichen und laufend geprüft werden, ob es hinsichtlich sich ändernder Studienbedingungen und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen Anpassungsbedarf gibt. (opm/paz)