Die Stadt Viersen beginnt mit dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und der Abstimmungsinformationen zum Bürgerentscheid Primus-Schule am 15. August 2023. Abgestimmt werden kann nur per Brief. Dazu müssen die Abstimmungsunterlagen angefordert werden.
Viersen – Alternativ kann ab dem 11. Juli in der Abstimmungsdienststelle im Stadthaus abgestimmt werden.
Entschieden wird über die Frage „Soll die Laufzeit der Primus-Schule Viersen um 3 Jahre verlängert werden?“. Der Rat der Stadt Viersen hatten im Juni 2022 beschlossen, dass der Schulversuch Primus der Primus-Schule Viersen wie geplant mit Wirkung vom 1. August 2024 sukzessive aufgelöst wird. Die letztmalige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 sollte zum Schuljahr 2023/2024 erfolgen.
Dagegen hat sich das Bürgerbegehren „Primus ist Zukunft“ gewendet. Das Bürgerbegehren war zulässig. Der Rat hat jedoch im Mai 2023 abgelehnt, dem Antrag des Bürgerbegehrens auf Verlängerung des Schulversuchs um 3 Jahre zu entsprechen. Damit muss nun ein Bürgerentscheid stattfinden.
Bei Bürgerentscheiden findet die Abstimmung im Gegensatz zu Wahlen ausschließlich per Brief statt. Es kann lediglich mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Ausgezählt wird im Stadthaus am 15. August 2023 ab 16 Uhr. Die Stadt Viersen rechnet aktuell damit, dass 70 bis 80 Personen zum Auszählen benötigt werden. Bei sehr hoher Beteiligung kann diese Zahl aufgestockt werden. Wann das Abstimmungsergebnis vorliegt, hängt von der Beteiligung am Bürgerentscheid ab. Es wird für den Abend erwartet.
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids (15. August 2023) Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Tag des Bürgerentscheids im Gemeindegebiet ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat und nicht von der Abstimmung ausgeschlossen ist. Auf der Rückseite der Benachrichtigung findet sich ein Antragsvordruck für die Abstimmungsunterlagen.
Der Antrag kann über den auf der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Code beantragt werden. Auch ohne Vordruck können die Abstimmungsunterlagen schriftlich, elektronisch (per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de oder über die Internetseite der Stadt Viersen oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, ebenso wie die auf der Abstimmungsbenachrichtigung mitgeteilte Abstimmungsverzeichnisnummer.
Der Antrag kann auch abgegeben werden bei der Abstimmungsdienststelle der Stadt Viersen im Stadthaus, Raum 100, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen während der folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12:30 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr.
Der Stimmschein nebst Abstimmungsunterlagen wird auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Er kann auch persönlich bei der Stadt Viersen unter der oben angegebenen Anschrift im Stadthaus abgeholt werden.
Wer für einen anderen Stimmschein samt Abstimmungsunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Stimmschein samt Abstimmungsunterlagen werden an einen anderen als an den Stimmberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Nach Erhalt füllen die Abstimmenden die Abstimmungsunterlagen aus, verpacken diese wie in dem Merkblatt beschrieben, das den Abstimmungsunterlagen beigefügt ist und übersenden sie entgeltfrei über die Deutsche Post an die auf dem Stimmbrief angegebene Stelle.
Der Stimmschein in einem separaten verschlossenen Stimmzettelumschlag muss so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am Dienstag, 15. August 2023, 16 Uhr bei der Bürgermeisterin eingegangen ist. Wenn der Postweg gewählt wird, müssen die Unterlagen zeitig – mindestens drei Werktage vor dem Abstimmungstermin – zurückgesendet werden, damit sie rechtzeitig vorliegen. Später eingehende Abstimmungsbriefe dürfen bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Es ist auch möglich, die Stimme per Briefwahl vor Ort in der Abstimmungsdienststelle der Stadt Viersen im Stadthaus, Raum 100, Rathausmarkt 1 abzugeben. Es gelten die gleichen Öffnungszeiten wie oben genannt. Hierzu ist die Abstimmungsbenachrichtigung oder ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
Alle Abstimmungsberechtigten haben jeweils nur eine Stimme. Sie können nur mit Ja oder mit Nein stimmen und müssen ihre Entscheidung durch Ankreuzen oder auf andere Weise auf dem amtlichen Stimmzettel eindeutig kenntlich machen. Zusätze oder Bemerkungen sind nicht zulässig. Die Abstimmung per Brief funktioniert wie bei der Briefwahl bekannt. Den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben. Die auf dem Stimmschein unten zu findende „Versicherung an Eides statt“ mit Datum und Unterschrift versehen. Den Stimmschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Stimmbriefumschlag stecken. Den hellroten Stimmbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle im Stadthaus direkt abgeben.
Abstimmungsberechtigte, die nicht lesen können oder aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihren Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Haben Abstimmungsberechtigte den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Stimmschein durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der/des Abstimmungsberechtigten gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Blinde und sehbehinderte Abstimmungsberechtigte können eine CD mit Informationen zur Abstimmung unter der Rufnummer 02162 101-6857 oder per E-Mail: cd@bsv-nordrhein.de anfordern. Bei Fragen zum Ablauf der Abstimmung sind die Bediensteten der Abstimmungsdienststelle telefonisch unter 02162 101-6857 oder per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de erreichbar.
Informationen zum Bürgerentscheid gibt es auf der Internetseite der Stadt Viersen unter https://www.viersen.de/de/inhalt/buergerentscheid-am-15.-august-2023/. Die Informationen sind auch in einer klickbaren Kachel auf der Startseite des städtischen Internetauftritts www.viersen.de verlinkt. Auf der Informationsseite gibt es zudem die Möglichkeit, die Abstimmungsinformationen herunterzuladen und die Abstimmungsinformationen über ein Online-Formular zu beantragen. (opm)