Bund-Länder-Treffen: „Wir müssen uns und unsere Angehörigen schützen“

Bundeskanzler Scholz hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Corona-Lage beraten. Es sei wichtig, abermals zusammenzustehen – und auch in vielen Fällen Distanz zu halten, betonte er. Bund und Länder beschlossen weitere Kontaktbeschränkungen, um die zu erwartende Verbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante zu bremsen.

#Corona/Deutschland – „Wir können und dürfen nicht die Augen verschließen vor dieser nächsten Welle, die sich vor uns aufzutürmen beginnt“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz nach Beratungen von Bund und Ländern. Mit Blick auf die Omikron-Variante des Coronavirus beriet er am Dienstag mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die aktuelle Corona-Lage.

Bund und Länder beschlossen unter anderem, dass die Beschränkungen für Ungeimpfte bestehen bleiben und weitere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene gelten sollen. Für den Bundeskanzler ist der einvernehmliche Rat des neu von ihm berufenen Expertengremium zur wissenschaftlichen Begleitung der Covid-19-Pandemie Grundlage für die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Ländern.

„Diese Pandemie hat uns allen in den letzten Jahren sehr viel abverlangt“, so Bundeskanzler Scholz. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler wissen, betonte er, dass die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für die gesamte Gesellschaft darstellen.

„Die seit Ende November eingeleiteten Maßnahmen zeigen Wirkung“, so Scholz. Damit bekomme man die vierte Welle langsam in Griff, was eigentlich eine gute Nachricht wäre. Aber wegen der Omikron-Variante des Coronavirus drohe eine weitere Welle, wie sie derzeit beispielsweise in Dänemark oder Großbritannien zu beobachten sei. Denn Omikron unterläuft stellenweise den Impfschutz, ist ansteckender und verbreitet sich schneller.

„Die Impfungen sind ein ganz wichtiger Faktor im Kampf gegen Omikron“, sagte der Bundeskanzler. Sei dem 18. November läuft die Booster-Kampagne. Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen zu verabreichen, kann erreicht werden. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen dazukommen. „Damit wären dann drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger dreimal geimpft“, so Scholz.

Foto: Bundesregierung

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sich boostern zu lassen. Und wer noch gar nicht geimpft ist, ist dringend aufgefordert, nunmehr sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen.

Die Zahl der Infektionen wird steigen. Wichtig ist daher, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – die Versorgung auch dann gewährleisten können, wenn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen. Daher werden diese Betriebe aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu prüfen und zu aktualisieren.

Was wurde beschlossen?

Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr, 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater, Gaststätten) sowie bei Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs. Je nach regionalen Infektionsgeschehens kann für Geimpfte und Genese auch noch ein Test notwendig sein, also 2G+.

Für private Treffen, ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personenteilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Wenn alle geimpft oder genesen sind, gilt ab spätestens 28. Dezember, dass sich maximal zehn Personen treffen können. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung.

Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Wohnheime von Menschen mit Behinderungen und anderen besonders gefährdeten Gruppen bedürfen eines besonderen Schutzes. Der Bundestag hat deshalb die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen täglich eine negative Testbescheinigung vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte.

Um die Krankenhäuser zu entlasten, haben Bund und Länder schon vor einiger Zeit beschlossen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten wird. Gleichzeitig wird ein Verbot von Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr gelten.
Die verabredeten Maßnahmen müssen in den für die jeweiligen Ländern geltenden Coronavirusschutz-Verordnungen umgesetzt werden. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder erneut zusammenkommen.

Der Bundeskanzler ist sich sicher, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sich über die Weihnachtstage verantwortungsvoll und vorsichtig verhalten wird. Die Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass sich Weihnachten nicht als großer Pandemietreiber erwiesen hat. Daher erfolgte die bewusste Entscheidung, die Maßnahmen erst nach Weihnachten anlaufen zu lassen.

„Diese Pandemie strengt uns alle an“, so Bundeskanzler Scholz. „Das hilft aber nichts. Wir müssen abermals zusammenstehen und auch in vielen Fällen eben Distanz halten. Wir müssen uns und unsere Angehörigen schützen. Wenn wir das mit all der Vernunft, die uns als Menschen gegeben ist, tun, werden wir auch gut durch die nächste Corona-Welle kommen.“ (opm)

Foto: Bundesregierung/Bergmann