BUND Stadt und Kreis Viersen befürchtet Entmachtung der Naturschutzbeiräte

Mit einem offenen Brief wendet sich der BUND Stadt und Kreis Viersen an die für den Kreis gewählten politischen Vertreter im NRW-Landtag, nachdem die Landesregierung eine Novelle des Landes-Naturschutzgesetzes plant.

Region – Die NRW-Landesregierung plant in einer Novelle das Landes- Naturschutzgesetzes zu ändern und damit das förmliche Widerspruchsrecht der Naturschutzbeiräte bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu streichen, informiert der BUND Stadt und Kreis Viersen. „Diese offenkundig interessengebundene Gesetzesinitiative brüskiert nicht nur die sachorientierte Arbeit der fachlich qualifizierten Ehrenamtlichen in den Beiräten, bestehend aus Vertretern der Nutzer- und der Naturschutzverbänden, sie gibt damit eine endgültige Entscheidung über eine Planung in das Ermessen der Unteren Landschaftsbehörde vor Ort, die in den meisten Fällen die Nutzerinteressen in ihrem Kreis privilegiert“, so Almut Grytzmann-Meister, Vorsitzende des BUND Stadt und Kreis Viersen.

„Dort wo bisher, nach einem Votum des Beirates, eine erneute Beratung des Kreistages erforderlich wurde, was die demokratische Legitimität einer Beirats-Beteiligung an relevanten Entscheidungen verfassungsgemäß zuließ, soll jetzt kurzer Prozess mit den Rechten des Natur- und Umweltschutzes gemacht werden. Auch die obere Instanz der Naturschutzbehörden soll mit dieser Gesetzesänderung zugunsten der Natur-Nutzerseite ausgeklickt werden. Viele der oft unter großen Schwierigkeiten anfänglich zustande gekommenen gesetzlichen und demokratischen Vereinbarungen über das Mitspracherecht und die Kontrolle der ehrenamtlichen Fachverbände sind seit Jahren immer wieder weiter eingeschränkt oder abgeschafft worden. Dieses neuerliche Vorhaben wäre ein weiterer Schritt hin zu einer autoritär sich gebenden Handhabung ehemals demokratische Rechte.“

Nach dem Willen der NRW-Landesregierung und damit nach dem Willen der von ihren privilegierten Interessenverbänden soll die bisher gemeinsame Interessenvertretung von Landschaftsnutzern und der Naturschützern im Beirat auf ein niedriges und ineffektives Niveau zurückgestuft werden, ist sich Almut Grytzmann-Meister sicher. Das würde zwar nicht einer Verfahrensbeschleunigung oder einer Verwaltungsentlastung dienen, aber es bewirke vorrangig eine Herabstufung verfassungsgemäßer, europäischer und bundesgesetzlicher Rechte und Vorschriften. Diese geplante Gesetzesänderung zeige außerdem deutlich, welchen Stellenwert die Landesregierung dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bei missen würde, welches festgestellt hatte, dass in der Bundesrepublik Deutschland „nicht zu viel für den Schutz des Klimas und damit der Natur getan werde, sondern viel zu wenig!“

„Unsere Kinder und Kindeskinder werden damit verurteilt, die egoistischen Nutzerziele, die diese Generation mit ihren Mehrheiten durchsetzen will, zu zahlen. Diese Gesetzesinitiative geht in die falsche Richtung: Vergangenheit! Das darf nicht sein! Bitte helfen Sie unserer aller Natur zu ihrem Recht – lehnen Sie dieses Gesetz ab!“, appelliert die BUND-Vorsitzende. (opm/nb)

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