Wenn sich Kinder und Jugendliche auf verschiedenen sozialen Medien bewegen, dort chatten oder Nachrichten austauschen, sind sie der Gefahr des Cybergrooming und der ungewollten Konfrontation mit pornografischem Material ausgesetzt.
Aktuell – Oft wird den Opfern dabei vorgegaukelt, sie würden sich mit Gleichaltrigen austauschen. In Wahrheit aber sind es häufig Erwachsene, die sich melden, um auf diesem Weg sexuelle Kontakte anzubahnen. Wer Kinder und Jugendliche im Internet derart bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt als Zentralstelle der deutschen Polizei eine Vielzahl von Hinweisen mit Deutschlandbezug aus dem In- und Ausland entgegen, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und diesen zu stoppen.
Um den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum weiter zu verbessern, haben das BKA und der Betreiber der deutschen Chatcommunity „Knuddels“ gemeinsame konkrete Maßnahmen vereinbart. Das Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe wird alle Verdachtsfälle von Cybergrooming und Kinder-/Jugendpornografie direkt an das BKA ausleiten. Bei dem Chatanbieter sind über eine Million Nutzerinnen und Nutzer registriert. In den 400 Chaträumen, in denen täglich etwa 90.000 User aktiv sind, sind ausschließlich Nutzer ab 16 Jahren zugelassen. Mit dem Ziel, die Minderjährigen möglichst effektiv zu schützen, nutzt das Unternehmen verschiedene technische Maßnahmen, um unangemessene Inhalte zu erkennen, die Nutzer auf Verstöße hinzuweisen und dadurch bereits im Vorfeld von Straftaten zu intervenieren.
„Unsere mit Knuddels vereinbarten Maßnahmen verbinden Prävention und Repression“, erläutert Nadya Wagner, Leiterin der Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Bundeskriminalamt. Ziel der Zusammenarbeit sei es, allen Nutzerinnen und Nutzern zu verdeutlichen, dass strafrechtliche Grenzen auch im digitalen Raum gelten und durchgesetzt werden. „Kommt es trotz der Sicherheitsmaßnahmen von Knuddels zu Verdachtsfällen, werden diese unmittelbar an das BKA geleitet“, erläutert Wagner. In der Zentralstelle im Bundeskriminalamt werden die Hinweise geprüft und bei strafbaren Inhalten konsequent Ermittlungsverfahren von den örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet. „Die Grenzen zu strafrechtlich relevantem Verhalten sind schnell überschritten. Niemand sollte sich durch seine scheinbare Anonymität dazu verleiten lassen, sich gegenüber Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum anders zu verhalten als im realen Leben.“ Opfern und deren Eltern empfiehlt sie, jede verdächtige Kontaktaufnahme dem jeweiligen Anbieter zu melden. Darüber hinaus sollten Eltern gemeinsam mit ihren Kindern nur altersgemäße und der jeweiligen Medienkompetenz der Kinder entsprechende Angebote auswählen.
In den USA besteht für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten eine rechtliche Verpflichtung zur Meldung von Hinweisen auf Cybergrooming oder Kinderpornografie an das „National Center for Missing and Exploited Children“
(NCMEC). Von dort erhielt das BKA im Jahr 2022 rund 136.000 Meldungen mit Deutschlandbezug. Zudem ist auf europäischer Ebene ein ähnliches Zentrum wie das NCMEC geplant („CSA-Verordnung“), für das der entsprechende Rechtsrahmen noch festgelegt werden muss.
Das nun vereinbarte gemeinsame Vorgehen hat für das Bundeskriminalamt Modellcharakter: „Wir setzen beim Schutz von Kindern und bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Internet auf eine gute Zusammenarbeit mit Providern und Diensteanbietern“, betont Nadya Wagner. Weiterführende Informationen zu den Themen Cybergrooming und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche finden sich unter: www.bka.de/cybergrooming (opm)