Bundeswehreinsatz im Irak wird fortgesetzt

Das Kabinett hat die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ beschlossen.

Deutschland/Irak – Deutschland stärkt den irakischen Sicherheitssektor als Teil der Nato Mission im Irak NMI (Nato Mission Iraq). Zusätzlich wird der Irak im Kampf gegen den IS im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition OIR (Operation Inherent Resolve) unterstützt.

Es konnten trotz pandemischer Einschränkungen Fortschritte erzielt werden. Dennoch sind weitere Handlungen zur Stabilisierung Iraks und im regionalen Kampf gegen den IS notwendig. Die territoriale Herrschaft des IS ist weitestgehend beendet. Dennoch geht weiterhin eine Gefahr vom IS aus. Der IS möchte aus dem Untergrund die Kontrolle zurückerlangen.

Um dies nachhaltig zu verhindern und die Souveränität Iraks zu fördern, ist die Fortführung des Einsatzes notwendig. Der Einsatz wird fortgeführt mit der Fokussierung auf den Fähigkeitsaufbau irakischer Sicherheitskräfte und mit der ausdrücklichen Unterstützungsbitte Iraks.

Die Bundeswehr erfüllt folgende Aufgabenbereiche:

Luftbetankung
Lufttransport
Bodengebundene Luftraumüberwachung und Stabspersonal
Beteiligung an AWACS-Luftraumüberwachungsflügen der Nato
Fähigkeitsaufbau (Beratung) der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte

Durch den Fähigkeitsaufbau kann langfristig eine stabile Sicherheitslage im Irak ermöglicht werden. Der Fähigkeitsaufbau erfolgt in Form von Beratung, Unterstützung und Befähigung. So kann nachhaltig die Souveränität von irakischen Sicherheitskräften unterstützt werden. Dies hilft im eigenständigen und nachhaltigen Kampf gegen den IS.

Deutschland engagiert sich neben der militärischen Unterstützung auch gesellschaftlich in Irak. Seit 2013 hat die Bundesregierung fast drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Um die Infrastruktur zu stärken investiert Deutschland in Wasser, Elektrizität, Bildung und Gesundheit. Außerdem engagiert Deutschland sich für die Kampfmittelräumung, den wirtschaftlichen Wiederaufbau und den Aufbau einer inklusiven Lokalpolizei. Die Lebensbedingungen im Irak sollen verbessert werden, um langfristige Zukunftsperspektiven zu ermöglichen. Somit können Ursachen für Flucht und Vertreibung in der Region und nach Europa reduziert werden.

Der deutsche Einsatz im Irak erfolgt auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung. Zusätzlich beruht die Bekämpfung des IS auf dem Recht der kollektiven Selbstverteidigung des Iraks. Die Grundlage sind der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie die Resolutionen des Sicherheitsrates der UN. Diese halten unter anderem fest, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden ausgeht. Der Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach den Regeln eines Systems gegenseitiger Sicherheit Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Einsatz wird wiederholt evaluiert. (opm/Bundesregierung)

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