Cannabis in Deutschland: Ist es legal oder nicht?

Kann ich in Deutschland Cannabis Samen kaufen? Ist ein eigener Anbau möglich? Kann ich selbst Cannabis legal konsumieren? Diese und andere Fragen treiben viele Bürger in Deutschland seit der Ankündigung des Gesundheitsministers zur Legalisierung um. Alle wichtigen Antworten gibt es hier.

Service – Status quo: Cannabis ist noch strafbar

Cannabis fällt noch immer unter § 31a Betäubungsmittelgesetz. Das bedeutet in der Praxis: Besitz, Handel und Anbau sind strafbar. Geahndet werden Vergehen gegen das Gesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Wer Cannabisprodukte an Minderjährige abgibt oder sie aus dem Ausland einführt, muss sogar mit noch strikteren Strafen rechnen.

Kann ich Samen legal kaufen?

Wer Cannabis Samen kaufen möchte, macht sich damit nicht strafbar. Untersagt ist nur die Zucht bzw. die Keimung ohne eine ausgestellte Lizenz. Letztere haben in Deutschland nur Unternehmen, die unter strenger Kontrolle Cannabisprodukte zur medizinischen Versorgung herstellen.

Foto: Herbal Hemp/Pixabay

„Geringe Menge“ – was ist dran an der Straffreiheit bei Marihuana, Haschisch und Co.?

In den Medien ist immer wieder zu hören, dass Konsum von Cannabisprodukten nicht verboten ist. Das stimmt sogar, denn die Rechtsprechung ist in der Bundesrepublik zu diesem Thema nicht aussagekräftig. In der Grauzone ist eine Duldung vom Eigenbedarf, einer geringen Menge, vorgesehen.

Doch was bedeutet die „geringe Menge“ tatsächlich in der Praxis? Bundesweit existieren einheitliche Grenzen, eine „nicht geringe Menge“, welche durch die Urteile des Bundesgerichtshofes vorgegeben wurden. Die Rede ist von 7,5 Gramm THC. Überschreiten die Produkte jedoch dieser Grenze, kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung.

Bei der „geringen Menge“ gibt es keine gesetzliche Grundlage, was Bundesländer individuell auslegen. In Thüringen gilt etwa ein Wert als „gering“, wenn er bis zu 10 Gramm nicht überschreitet. In Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg, Hamburg, dem Saarland und Sachsen-Anhalt sind 6 Gramm als „gering“ einzustufen. Deutlich kulanter zeigen sich Bremen und Berlin, denn hier ist der Wert mit bis zu 15 Gramm festgelegt. Auch Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen orientieren sich am Beispiel von Thüringen und haben einen maximalen Grenzwert von 10 Gramm.

„Geringe Menge“ bedeutet keine Straffreiheit bei Verkehrskontrollen

Das Festlegen der „geringen Mengen“ hat nichts mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu tun. Er ist nach wie vor verboten und wird geahndet. Stellt die Polizei bei der Verkehrskontrolle ein Fahren unter Cannabis-Konsum fest, kann es richtig unangenehm werden. Ca. 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot warten auf die Straftäter. Wer zum wiederholten Mal beim Fahren unter Cannabis-Einfluss ertappt wird, muss sogar bis zu 1.500 Euro Geldstrafe zahlen und mit bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Kann ich jetzt doch meinen eigenen Hanf anbauen?

Karl Lauterbach und Cem Özdemir sprachen sich unlängst für eine Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik aus. Geht es nach ihnen, soll das Gesetz noch 2023 in Kraft treten. Allerdings ist der Eigenanbau von Hanf bis dahin nicht erlaubt. Wer die Samen nutzt, um daraus eigene Pflanzen zu züchten, macht sich strafbar. Ob der Hanfanbau für private Zwecke (etwa wie im Entwurfspapier mit bis zu drei Pflanzen angedacht) künftig erlaubt wird, bleibt aktuell (Stand Juni 2023) noch offen. (opm)

2 Kommentare

  1. Wenn Lauterbach und Özdemir für eine Legalisierung sich Aussprechen, hat dies nicht der Grund, das es den Menschen von Vorteil ist, sondern alle die mit ihre Beiträgen alle Sozialversicherungen tragen, müssen bei einer Legalisierung aller die dieses Produkt benötigen, die Kosten dafür Aufbringen was Unsozial Währe!
    Dann soll der Raucher und Säufer auch Unterstützt werden. Dazu könnte auch noch der Sexuelle Trieb auch gehören meine Herren.

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