Der BUND Viersen schützt die Krötenwanderungen am Clörather Weg

Die Krötenwanderung hat begonnen. In diesem Jahr allerdings machten den BUND-Ehrenamtlern ausgerechnet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen und der Niersverband ungeahnte Schwierigkeiten. Der Grund dafür ist eine von der Kreisbehörde Viersen genehmigte und vom Niersverband beauftragte Baumaßnahme für Kanalrohrbauten, in unmittelbarer Nähe der Kröten-Wanderungen am Clörather Weg.

Viersen/Willich – Kröten sind per Bundenaturschutzgesetz §44 ff) geschützte Amphibien, deren Bestand leider vor allem durch hohe Verkehrsaufkommen, durch pestizidreiche Landwirtschaft, durch Flächenversiegelungen von Feuchtgebieten und durch fehlende ehrenamtliche Naturschützer, die sich den bürokratischen Hindernissen nicht gewachsen fühlen, zum großen Teil auf der Roten Liste der dort aufgeführten „gefährdeten Arten“ stehen.

Der BUND Viersen schützt mit seinen ehrenamtlichen Mitgliedern seit über 10 Jahren in den Viersener Stadtbereichen Fritzbruch und am Clörather Weg alljährlich im Februar /April die dort zu ihren Laichplätzen wandernden Kröten und werden auch durch Fördermaßnahmen der NRW-Landesregierung NRW unterstützt. Der BUND wird dabei von der Stadt Viersen durch das Aufstellen von Hinweisschilder „Krötenwanderung“ und mit der zur Zurverfügungstellung von Absperrpollern unterstützt.

In diesem Jahr allerdings machten den BUND-Ehrenamtlern ausgerechnet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen und der Niersverband ungeahnte Schwierigkeiten. Der Grund dafür ist eine von der Kreisbehörde Viersen genehmigte und vom Niersverband beauftragte Baumaßnahme für Kanalrohrbauten, in unmittelbarer Nähe der Kröten-Wanderungen am Clörather Weg.

Weil Krötenwanderungen gesetzlich (durch Bundesnaturschutzgesetz §44 ff.) geschützt sind, müssen jegliche Beeinträchtigungen für die Kröten unterlassen werden. Dennoch hat die Untere Naturschutzbehörde in Viersen dem Antrag des Niersverbandes, eine Ausnahmegenehmigung stattgegeben.

Dies sei in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig führt der BUND Viersen aus: „1. Entsprechende Genehmigungen müssen, weil sie ein Naturschutzgebiet betreffen, dem Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen zur Überprüfung vorgelegt werden – was hier nicht geschehen ist.

2. Hat die Untere Naturschutz Behörde sich diese Freistellung dadurch zu sichern versucht, indem sie nicht den Naturschutzbeirat als Gesamtheit damit befasste (obwohl der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ca. 3 Wochen vor der Beiratssitzung am 16.8.23 beim Kreis Viersen eingegangen war). Man hat stattdessen auf die Zeit danach abgewartet, um sich jetzt persönlich vom Beiratsvorsitzenden Küskens (einem Vertreter der Bauernschaft) die erforderliche Genehmigung in einer persönlichen Absprache zu sichern (was nur in besonders dringlichen Ausnahmefällen gesetzlich zugelassen ist).

Diese Vorgehensweise der Verantwortlichen im Kreis Viersen ist für den BUND inzwischen fast alltägliche Praxis, was die uns vorliegenden hohen Zahlen der Ausnahmegenehmigungen durch den Beiratsvorsitzenden angeht, wobei sogen. „schwierige Themen“ öfter auf Terminen platziert, die zwischen zwei Beiratssitzungen liegen. Dadurch kann die Behörde verhindern, dass der gesamte Beirat darüber – auch eventuell kritisch – darüber diskutiert (der BUND hat inzwischen Fachjuristen mit der Klärung dieser Vorgänge beauftragt). Demgegenüber fallen des Öfteren auch Beiratstermine einfach aus, weil keine Themen vorliegen! – wie z. B. die Sitzung am 9. November 2023.

3. Die Untere Naturschutz Behörde hat es vor allem versäumt oder willentlich unterlassen – entgegen den gesetzlichen Vorschriften – den Krötenschutz bei solchen Entscheidungen zu priorisieren. Man hätte somit diese Ausnahmegenehmigung verweigern bzw. dem Bauträger vorschreiben müssen, dass er einen anderen Anfahrtsweg für seine LKWs und Maschinen wählt (was über das Industriegebiet Viersen jederzeit möglich gewesen wäre).

4. Nun haben die Untere Naturschutzbehörde und der Niersverband – als bekannt wurde, dass die Auftragsfirma, verärgert über den gesperrten Clörather Weg, dabei die Absperrpoller verschwinden ließen – die dort aufgetauchten Probleme dadurch zu lösen versucht, indem sie dort für ganze fünf Tage Krötenzäune installierten ließen. Sie wollten wohl damit kundtun, der Krötenschutz sei für sie von Wichtigkeit. Ob man dort tatsächlich nun kontrollieren wird und Kröten einsammelt oder on man vielleicht nur die überfahrenen Kröten beseitigt, bleibt das Geheimnis der Untere Naturschutz Behörde und des Niersverbandes. Besser wäre es gewesen (wenigstens für die Kröten), den schweren Baustellenverkehr von Anfang an durch das Viersener Industriegebiet zu führen.“

Nachdem die BUND-Mitarbeiterin vor wenigen Tagen entdeckte, dass aufgestellte Absperrpoller herausgerissen und gestohlen wurden, fragt der BUND Viersen bei der Stadt Viersen und bei der Unteren Naturschutzbehörde nach – ohne Ergebnis. Deshalb stellte die BUND-Mitarbeiterin Strafanzeige gegen Unbekannt. Außerdem wird der BUND Viersen juristisch klären lassen, inwieweit bei dieser Angelegenheit von den Beteiligten gegen das Bundesnaturschutzgesetzes §44 verstoßen wurde. Bis dato hat sich in dieser Sache noch niemand aus den beteiligten Behörden beim BUND gemeldet. (opm)

Foto: BUND Viersen