Der Kinderzuschlag: Mehr Unterstützung beim Kindergeld in 2023

Eltern, die genug Geld verdienen, um den Alltag zu bestreiten, aber nicht genügend Geld haben, um die Bedürfnisse ihrer Kinder gut zu erfüllen, können einen Bonus zum Kindergeld beantragen. Die Umstände für diesen Kinderzuschlag haben sich seit Anfang 2023 verändert.

Service – Hier klären wir darüber auf, was der Kinderzuschlag ist, was sich mit diesem Jahr geändert hat und wie man ihn beantragt.

Hintergrund des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag ist ein ergänzender Betrag zu dem regulären Kindergeld, der Familien mit wenig Einkommen zusätzlich unterstützen soll.

  • Während das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird, richtet sich der Kinderzuschlag speziell an Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder vollständig zu decken.

Dank des Kinderzuschlags wird es möglich, Unterstützung zu beantragen, wenn die Einkommensgrenzen knapp über dem Anspruch für Sozialleistungen wie Hartz IV liegen, aber nicht ausreichen, um einem Kind ein erfüllendes Leben zu bieten.

Ziel des Kinderzuschlags ist es, sicherzustellen, dass der Bedarf der Kinder gedeckt und Kinderarmut bekämpft wird. Auch wenn die Grundsicherung durch das Einkommen der Eltern gegeben ist, minder der Kinderzuschlag die finanzielle Belastung, um die Entwicklung und Zukunftsperspektive der Kinder zu stärken.

  • Tipp: Wer mehr Hintergründe rund zum Thema finanzielle Unterstützung für Familien und der Antragstellung haben möchte, findet hier mehr Informationen.
Foto: Artem Kniaz/Unsplash

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag eingereicht werden. Wie das Kindergeld kann die Zusatzunterstützung über deren Webseite leicht online beantragt werden.

Der Kinderzuschlag wird anders als das Kindergeld jedoch nicht an jede Familie gezahlt. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wohnsituation: Das Kind muss im Haushalt des Antragstellers leben.
  2. Alter und Familienstand des Kindes: Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein und darf weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein.
  3. Bezug von Kindergeld oder vergleichbaren Leistungen: Der Antragsteller muss bereits Kindergeld oder eine ähnliche Leistung für das Kind erhalten.
  4. Einkommensgrenzen: Der Antragsteller muss ein bestimmtes Bruttoeinkommen haben (600 € oder 900 € Brutto für Alleinerziehende bzw. Paare), das aber nicht ausreicht, um den Bedarf des Kindes vollständig zu decken.

Diese Punkte sollen dazu beitragen sicherzustellen, dass der Kinderzuschlag den Familien zukommt, die ihn am dringendsten benötigen.

Sind diese Faktoren erfüllt, wird das Kindergeld pro Antrag für sechs Monate ausgezahlt. Danach muss ein erneuter Antrag eingereicht werden, um den Zuschlag zu verlängern.

Höhe des Kinderzuschlags

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Regelung, die eine einheitliche Höchstgrenze für den Kinderzuschlag festlegt. Vor der Änderung galt für jedes Kind anhand von Faktoren wie der Anzahl an Kindern ein unterschiedlich hoher Zuschlag. Jetzt erhält jedes Kind den gleichen Betrag.

  • Gemäß dieser Regelung beträgt der Höchstbetrag des Kinderzuschlags 250 € pro Monat für jedes Kind. Wie hoch genau der Betrag ist, wird nach wie vor an den Einkommensverhältnissen der Erziehungsberechtigten festgemacht.

Mit der Änderung wird sichergestellt, dass jedem Kind eine gleich hohe Unterstützung zugeteilt wird. Zuvor wurde beispielsweise für das erste Kind ein geringerer Betrag gezahlt und erst mit mehr Geschwistern erhielt das später geborene Kind dann den vollen Betrag von 250 €. Jetzt ist die Aufteilung von vornherein für jedes individuelle Kind fair.

Fazit

Der Kinderzuschlag stellt eine bedeutsame finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien dar, um den Bedarf ihrer Kinder besser decken zu können. Die Neuerungen im Jahr 2023 haben zur Vereinheitlichung der Höchstgrenze von 250 € pro Monat pro Kind geführt, um sicherzustellen, dass alle Kinder gleichermaßen von dieser Unterstützung profitieren.

Durch den Kinderzuschlag wird nicht nur die finanzielle Belastung der Familien verringert, sondern es werden auch die positive Entwicklung und Zukunftsperspektive der Kinder gefördert. Es ist daher wichtig, dass Familien von dieser Unterstützung erfahren und die Möglichkeit zur Beantragung des Kinderzuschlags nutzen. (opm)