Kein Verständnis hat die Viersener FDP für den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, die Goethestraße in „von-Goethe-Straße“ umzubenennen. Hintergrund des Beschlusses war die Behauptung eines Anwohners, die Straße sei z.B. bei Blaulichtfahrten mit der Goetersstraße verwechselt worden, was durch die Einsatzleitungen allerdings nicht bestätigt wurde.
Viersen – Eric Scheuerle, der Sprecher der FDP-Fraktion für Stadtentwicklung, erläutert: „Die Umbenennung einer Straße bedeutet für die Anwohner eine Menge Scherereien, da die neue Adresse den Ämtern, Banken, Versicherungen, Vereinen und so weiter mitgeteilt werden muss. In der Ausschusssitzung habe ich deswegen gefragt, ob mit den Anwohnern gesprochen worden sei. Die Verwaltung hat das verneint. Es ist mir unverständlich, dass CDU und SPD die Sache dennoch „durchgezogen“ haben.“
Der Ärger in der Goethestraße ist groß. Mittlerweile haben 60 Anwohner in einer Unterschriftenliste gegen die Umbenennung protestiert, darunter auch der Initiator der Umbenennung. Stefan Feiter, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, meint dazu: „Das Verhalten der „großen Koalition“ aus CDU, SPD und Stadt ist bürgerfern und rücksichtslos, und ich verstehe den Unmut der Anwohner. Hier muss eine Lösung gefunden werden!“ (opm)
Wie ist es dazu gekommen … hierbei hilft ein Blick in die Tagesordnung des Viersener Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung:
Mit Schreiben vom 19.10.2023 hat ein Anwohner den Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gestellt. Inhaltlich beantragt er die Verwaltung zu prüfen, ob die Goetersstraße oder die Goethestraße in Viersen umbenannt werden können, damit Fehlzustellungen der Post und Fehlfahrten der Notdienste vermieden werden. Die Fehlfahrten sowie die Fehlzustellung betreffen dabei laut dem Antragsteller in erster Linie die Postzustellung sowie die gewerblichen Lieferverkehre.
Dem FB37 Feuerwehr und Zivilschutz sind indes keine Fehlfahrten der Rettungsdienste bekannt. In der Sitzung des STEP am 20.11.2023 wurde beschlossen, dass sich die Verwaltung sachlich und fachlich mit den Inhalten des Antrags beschäftigen und eine Vorlage in den Ausschuss bringen soll. Allgemeines Bei der Benennung von Straßen oder Plätzen ist in erster Linie die Eindeutigkeit und damit die Auffindbarkeit von Adressen maßgeblich. Grundsätzlich haben alle Gebäude in Viersen eine eindeutige Adresse. Deshalb sind alle Straßen benannt. In der Goethestraße sind rd. 110 Personen gemeldet, in der Goetersstraße sind rd. 330 Personen gemeldet. Die Umbenennung der Goethestraße würde damit einen kleineren Personenkreis treffen, als wenn die Goetersstraße umbenannt würde.
Mit der Umbenennung fallen für die betroffenen Bewohner neben den privaten Kosten für Briefköpfe etc. die Gebühren für die Ummeldung der KFZ in Höhe von weniger als 35 €/KFZ an. Vorschläge Die Namensähnlichkeit der beiden Straßen in den ersten vier Buchstaben sowie der ähnliche Klang könnten ggf. zu Fehlzustellungen der Postdienstleister und Fehlfahrten der Notdienste führen. Der Verwaltung sind keine Fehlfahrten der Rettungsdienste aufgrund der Namensähnlichkeiten der beiden Straße bekannt. Gleichwohl könnte die Umbenennung einer der beiden Straße das im Antrag dargestellte Problem lösen. Da sich die Goethestraße in einem thematische benannten Viertel befindet, ist es naheliegend, den Namenspatron beizubehalten und die Straße in „von-Goethe-Straße“ umzubenennen. Diese Umbenennung beugt den oben genannten Fehlfahrten und Fehlzustellungen vor, weil sich die Namenseingabe in ein Navigationssystem nun in den ersten Buchstaben deutlich unterscheidet und auch der Klang der beiden Straßennamen nun nicht mehr ähnlich ist.
Der Heimatverein, der Verein Euregia – Frauenweg zwischen Rhein und Maas, der Verein Erinnerungskultur Viersen 1933-45 sowie das Kreisarchiv sind um Vorschläge gebeten worden. Der Verein für Erinnerungskultur hält den Vorschlag „von-Goethe-Straße“ für sinnvoll. (Tagesordnung Stadt Viersen)
