Dülken: E-Scooter Fahrer muss zur Blutprobe

Am vergangenen Freitag fiel einer Streifenwagenbesatzung des Verkehrsdienstes kurz vor 15.00 Uhr auf der Schulstraße ein E-Scooter auf, der auf dem Gehweg unterwegs war. Zum einen war er auf der falschen Seite unterwegs, zum anderen fuhr ein Junge mit auf dem Scooter.

Viersen-Dülken – Das Team hielt den Mann an, um sich die Sache genauer anzuschauen. Denn zum einen dürfen E-Scooter nicht auf dem Gehweg fahren, zum anderen dürfen weder weitere Personen noch Gegenstände auf dem Trittbrett mitfahren. Bei der Kontrolle ergab sich dann der Verdacht, dass der Fahrer, ein 29-jähriger Dülkener, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein freiwilliger Vortest war dann auch positiv.

Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten die Bestimmungen des §24 a des Straßenverkehrsgesetzes. Als Folge wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Die Einsatzkräfte fertigten zu einen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, zum anderen auch einen Bericht an das Jugendamt; denn der mitfahrende Junge war der 4-jährige Sohn des Dülkeners. Es droht ein empfindliches Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Die Ermittlungen dauern an. Unser Appell: Wenn Sie sich einen E-Scooter anschaffen wollen oder überlegen, ob ein solches Gerät vielleicht ein schönes Geschenk für Ihr Kind sein kann, machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut. Zwei Beispiele seien hier genannt: Zum einen muss ein E-Scooter versichert sein, zum anderen muss man 14 Jahre alt sein, bevor man damit losfahren darf. Alles Weitere findet sich in der ‚Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr.‘ /wg (844/opm)