Erfassung der Arbeitszeiten: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Unternehmen in Deutschland sind nun aufgefordert zu handeln: Bereits im September 2022 wurde durch das BAG, das Bundesarbeitsgericht, entschieden, dass für deutsche Arbeitgeber eine Pflicht besteht, die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Service – In diesem Jahr erging dann ein Referentenentwurf, durch welchen das Arbeitszeitgesetz durch die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ergänzt wird. Zwar muss der Entwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, jedoch sind Unternehmen bereits jetzt gefragt, vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen.

Mit dem neuen Gesetz zur Arbeitszeiterfassung soll unter anderem den Mitarbeitern Schutz vor unbezahlten Überstunden geboten werden. Überstunden gelten als eine der größten Ursachen für die Beeinträchtigung der mentalen und körperlichen Gesundheit.

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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Was bedeutet das genau?

Doch natürlich gehen von der Zeiterfassung auch für die Unternehmen Vorteile aus. Diese erhalten durch sie beispielsweise einen Überblick über die Auslastung ihrer Angestellten. Zu dokumentieren ist der Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit, sowie auch Überstunden und Pausenzeiten.

Die Aufzeichnungspflicht muss nicht zwangsläufig durch die Unternehmen ausgeführt werden – es ist ebenfalls möglich, diese den Angestellten zu übertragen. Doch auch dann muss durch den Arbeitgeber gewährleistet werden, dass die Arbeitszeiten mit einem geeigneten System erfasst werden.

Grundsätzlich wird durch den Gesetzesentwurf ein digitales Arbeitszeitentracking angestrebt. Allerdings sollen Kleinunternehmen, die unter zehn Mitarbeitern beschäftigen, weiterhin die Möglichkeit haben, die Zeiterfassung auf analogem Weg auszuführen.

Dennoch: Für die meisten Unternehmen ist die Arbeitszeiterfassung an sich nicht neu. Es lassen sich hierzulande nur wenige Arbeitgeber finden, welche die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht bereits in der Vergangenheit überwacht haben.

Gestaltung der Zeiterfassung hängt von Unternehmenskultur ab

In vielen Fällen wird die Art der Arbeitszeiterfassung durch die grundlegende Firmenkultur beeinflusst. Es kommt beispielsweise darauf an, wie flexibel die Arbeitszeiten eingeteilt werden können und welchen Arbeitszeitmodellen die Mitarbeiter nachgehen. Damit geht auch einher, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung recht kontrovers diskutiert wird.

In vielen großen Unternehmen sind schon heute die nötigen Systeme, Ressourcen und Prozesse vorhanden, um die Erfassung der Arbeitszeit sicherzustellen. Dagegen empfinden kleinere Betriebe es oft als großen zusätzlichen Aufwand, was ihnen nun durch das Gesetz beschert wird.

Allerdings stellt die Arbeitszeiterfassung ein sehr relevantes Thema in Bezug auf den Arbeitsschutz dar, insbesondere in mittelständischen Unternehmen. Arbeitgeber befinden sich grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn sie ein System wählen, das sowohl zu den Arbeitszeitmodellen als auch zu der Größe der Firma passt. Darüber hinaus müssen einige Kriterien durch das gewählte Zeiterfassungssystem erfüllt werden: Es muss leicht zu bedienen, frei zugänglich und überprüfbar sein.

Geld- und Zeiteinsparungen dank digitaler Lösungen

Somit ist es von großer Wichtigkeit, die Auswahl des Werkzeuges zur Arbeitszeiterfassung mit Bedacht anzugehen. Insbesondere kleine Unternehmen können so viel Zeit und Geld sparen. Diese sind in der Regel gut beraten, ein vollautomatisiertes, digitales Zeiterfassungssystem zu nutzen. Wichtig ist auch, dass sich das System in die bereits vorhandene IT-Landschaft einfach implementieren lässt. Auf diese Weise lassen sich die Investitionen, die für die Einführung der digitalen Arbeitszeiterfassung nötig sind, auf einem recht geringen Niveau halten.

Größere Unternehmen entscheiden sich dagegen gerne für innovative Cloud-Lösungen – allerdings sind diese in einigen Fällen mit etwas höheren Investitionen verbunden. (opm)