Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung im Sport: Bund streicht nach Länderinitiative seinen Vorschlag

Die Kritik insbesondere von Hessen und Nordrhein-Westfalen an einer vom Bund geplanten Erweiterung der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung im Sport war erfolgreich. Der Bund streicht seinen Vorschlag aus dem Jahressteuergesetz 2024.

NRW – Die Änderung hätte das Gegenteil dessen bewirkt, was bezweckt war. Sie hätte erhebliche finanzielle Risiken mit sich gebracht, insbesondere für Kommunen als Betreiber von Sportanlagen – und somit auch für die Menschen und Vereine als Nutzer der Sportstätten. Eine Kommune müsste gemäß der angedachten Neuregelung zwar keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder die Hallenmiete erheben. Aber gleichzeitig kann sie sich auch die auf Investitionen gezahlte Umsatzsteuer, die so genannte Vorsteuer, nicht mehr vom Finanzamt erstatten lassen. Gerade bei sehr teuren Projekten wie der Errichtung, Instandsetzung oder Erneuerung von Turnhallen oder Schwimmbädern könnte die Neuregelung deshalb zu erheblichen Finanzierungslücken führen. Die Finanzminister Lorz und Optendrenk begrüßten die heute im Bundestag beschlossene Streichung im Jahressteuergesetz.

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein-Westfalen) und Professor Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): „Wir freuen uns, dass die Länderinitiative am Ende Erfolg hatte und ein Schnellschuss der Bundesregierung verhindert wurde. Auch wenn im Sport Schnelligkeit zählt: Bei der Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung lohnt es sich, gründlich und nicht schnell zu sein!“

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Bundesregierung hat mit ihrem Schnellschuss zur Umsatzsteuerbefreiung ein Paradebeispiel geliefert für das Prinzip: gut gedacht, schlecht gemacht. Die Förderung des Breitensports ist ein wichtiges Ziel angesichts seiner Verdienste um die Gesundheit und den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft. Aber ein politisches Vorhaben muss neben einer guten Überschrift auch einen handwerklich gut gemachten Inhalt vorweisen. Eine Steuervergünstigung, die in ihrer Folge zu horrenden Steuernachzahlungen führen kann, ist ein Boomerang für den öffentlich geförderten Breitensport. Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat mit Erfolg für eine Streichung dieser Änderung eingesetzt. Für jede ernsthafte Maßnahme zur Förderung von Sport und Ehrenamt sagen wir dem Bund unsere volle Unterstützung zu – aber sie muss dann auch bitte bis zum Ende gedacht sein und ohne riskanten Rattenschwanz daherkommen.“

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz: „Hessen warnte schon frühzeitig vor der von der Bundesregierung beabsichtigten Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung im Sport. Es bestand die konkrete Gefahr, dass die so wichtigen Investitionen von Kommunen in ihre Schwimmbäder und Sporthallen ins Stocken geraten oder gar nicht mehr durchgeführt werden. Ich bin dankbar, dass der Bundestag nun unserer Forderung nachgekommen ist und die geplante Änderung gestoppt hat. Wäre die Regelung so gekommen, wie ursprünglich vorgesehen, hätte man dem Sport in unserem Land einen Bärendienst erwiesen.“

„Hessen wird sich auch künftig dafür einsetzen, bei einer etwaigen Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung im Sport das Ziel einer solchen Steuerbefreiung im Blick zu behalten: die Förderung des Sports. Schwerwiegende finanzielle Nachteile und Rechtsunsicherheiten insbesondere für Kommunen und Vereine als wichtige Betreiber von Sportanlagen müssen vermieden werden. Kommunen und Vereine sollten daher frühzeitig in etwaige Reformpläne einbezogen werden.“ (opm)