Frist für Führerscheinumtausch läuft

Der Kreis Viersen erinnert die Besitzerinnen und Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis an die geltenden Umtauschfristen. Aktuell müssen die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge ab 1971 ihren alten Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.

Kreis Viersen – Für die Jahrgänge 1953 bis 1970 ist die jeweilige Umtauschfrist bereits abgelaufen – die alten Papierführerscheine sind nicht mehr gültig. Wer seinen alten Papierführerschein noch nicht gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht hat, muss dies zwingend nachholen. Die Frist für die Jahrgänge 1952 und älter endet unabhängig davon generell im Jahr 2033.

Der Antrag zum Pflichtumtausch kann einfach und bequem online vorbereitet werden unter  www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. Hier finden sich zudem alle Informationen zum Umtausch und ein Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Bis zum Jahr 2033 sollen europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine eingeführt werden. Durch den Umtausch bleiben alle Fahrberechtigungen bestehen, die zum Zeitpunkt der Umstellung gültig sind. Wer jedoch weiterhin mit einem ungültigen Papierführerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Auch im Ausland oder bei der Anmietung eines Fahrzeuges können durch die veralteten Dokumente Probleme auftreten.

Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, muss diesen erst ab Januar 2026 umtauschen – abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines. Eine Liste mit den Umtauschdaten finden Interessierte unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. (opm)