Gemeinsam gegen Armut – Jetzt Förderung vom Stärkungspaket NRW beantragen

Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Viersen hat einen Betrag von 490.000 Euro zugewiesen bekommen.

Viersen – Ab sofort können juristische Personen, die in Viersen tätig sind, also Organisationen, Vereine oder Verbände eine Förderung beantragen. Zuständig für die Gewährung ist der städtische Fachbereich Soziales und Wohnen.

So sollen Anlaufstellen und Einrichtungen unterstützt werden, die sich um Menschen aus einkommensarmen Haushalten kümmern sowie um Menschen, die von erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind. Beispielsweise sind das Sozial- und Schuldnerberatungen, die Tafel, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Begegnungseinrichtungen oder Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren.

Die Mittel müssen für krisenbedingte Finanzierungsbedarfe genutzt werden. Sie müssen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 verwendet, können aber auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geltend gemacht werden.

Eine Antrag zur Hilfe ist möglich per E-Mail an: fb40i@viersen.de. Darüber hinaus genügen zunächst die Angaben darüber, was gefördert werden soll, welche Kosten für Personal, Honorar, Miete oder Sachen entstehen und eine grobe Schätzung, wie hoch diese Kosten sein werden. Außerdem die Information, ob es dafür schon Fördermittel oder Zuschüsse von Dritten gibt, die aber nicht auskömmlich sind.

Die Stadtverwaltung hatte bereits Ende März die Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen im Stadtgebiet angeschrieben. Es stehen aber noch ausreichend weitere Mittel zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es bei Dr. Christian Giardina unter Telefon 02162 101-452 und bei Christoph Hünnekes unter Telefon 02162 101-299. (opm)